Klarmobil: Verbraucherzentrale mahnt wegen untergeschobener Verträge ab

7 months ago 9

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen geht gegen klarmobil vor. Der Mobilfunkanbieter soll Kunden durch irreführende Telefonwerbung kostenpflichtige Dienste untergeschoben haben. Ein Fall aus Niedersachsen: Ein Kunde wurde per Telefon kontaktiert und sollte Informationen zu einer Hörbuch-App und einem Virenschutz erhalten. Statt der zugesagten Unterlagen fand er eine Auftragsbestätigung in seinem Online-Kundenpostfach. Nach einer kostenlosen Testphase wurden monatlich 9,99 Euro für nicht bestellte Dienste abgebucht.

Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen kennt diese Vorgehensweise. Kunden werden mit attraktiven Angeboten gelockt und stimmen lediglich dem Erhalt von Informationsmaterial zu. Später tauchen dann ungewollte Abbuchungen auf den Rechnungen auf.

Die Rechtslage ist eindeutig: Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahme zustande. Kunden müssen die Möglichkeit haben, schriftliche Informationen zu prüfen und dann eine bewusste Entscheidung zu treffen. Das Vorgehen von klarmobil verstößt gegen diese Grundsätze, so die Verbraucherzentrale.

Auf der Website stehen Musterbriefe zur Verfügung, mit denen sich Verbraucher gegen unerwünschte Verträge und Werbeanrufe wehren können. Wichtig zu wissen: Telefonwerbung ist nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

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