Kaspersky will nach eigenen Angaben die deutsche Behörde Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verklagen. Stein des Anstoßes ist, dass das BSI bereits 2022 vor dem Einsatz der Software des Anbieters gewarnt hatte. Denn man unterstellte, der russische Anbieter könnte z. B. im Zweifelsfall durch die Regierung seines Heimatlandes zu missbräuchlichen Aktivitäten getrieben werden. Die Warnung erntete schon damals durchaus auch Kritik, sodass ein Rechtsstreit wohl spannend werden dürfte. Es könnte dabei nämlich um eine dreistellige Millionensumme gehen.
Denn wie der Spiegel berichtet, will Kaspersky das BSI wegen entgangener Umsätze verklagen, die als Folge der Warnung entstanden seien. Dabei hat der Anbieter von Anti-Viren- und Sicherheitssoftware abermals betont, dass für den deutschen Markt eine Firmenholding in London und in erster Linie eine regionale Niederlassung in Ingolstadt zuständig seien. Die Server mit den Kundendaten stünden zudem in der Schweiz, sodass eine russische Einflussnahme nicht zu befürchten sei. Inwiefern man Kaspersky da vertraut, muss natürlich jeder für sich abwägen. Die Firma bleibt am Ende ein russisches Unternehmen.
Kaspersky nutzt dabei nicht nur rechtlichen und ökonomischen, sondern auch politischen Druck. So hat die deutsche Niederlassung zahlreiche Bundestagsabgeordnete, Mitarbeiter in Ministerien und Behördenchefs angeschrieben. Man argumentiert in den Schreiben, dass die Befürchtungen des BSI sich nicht bewahrheitet hätten und die Warnung zurückgenommen werden solle. Am Ende würden unter einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage vor allem die deutschen Steuerzahler leiden, tönt Kaspersky.
Kaspersky beruft sich auf den Absprung von Großkunden
Den Schaden beziffert Kaspersky zwar nicht genau, spricht aber von einem hohen, dreistelligen Millionenbetrag. Vor allem Großkunden und öffentliche Einrichtungen seien 2022 nach der Warnung abgesprungen. Man spricht von Geschäftseinbrüchen in jenen Bereichen um rund 80 %. Auch Entlassungen seien die Folge gewesen, sodass die Belegschaft von rund 100 auf 60 Mitarbeiter schrumpfen musste. Immer noch sei es schwer, neue Kunden zu gewinnen oder zum Rückkehren zu bewegen, da stets auf die BSI-Warnung verwiesen werde.
Allerdings hatte Kaspersky bisher mit seinen rechtlichen Schritten wenig Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Beschwerde direkt ab und das Oberverwaltungsgericht Münster entschied im April 2022 im Eilverfahren, dass die Warnung des BSI berechtigt gewesen sei. In Deutschland konnte Kaspersky dabei zumindest aktiv bleiben – aus den USA ist das Unternehmen durch Setzen auf eine Sanktionsliste quasi herausgeflogen.
Bislang hält das BSI seine Warnung weiterhin aufrecht. Auch wenn Kaspersky nun öffentlich mit einem Rechtsstreit liebäugelt, muss sich zeigen, ob das nur Drohgebärden sind, um etwas zu bewegen, oder ob wirklich Taten folgen.
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1 month ago
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