Kartellamt untersagt Amazon Preiskontrollen: 59 Millionen Euro Vorteil abgeschöpft

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Das Bundeskartellamt hat heute ein ziemlich deutliches Zeichen Richtung Seattle und Luxemburg gesendet. Es geht um Amazon und deren angebliche Angewohnheit, die Preise von Händlern auf dem deutschen Marketplace zu beeinflussen. Die Wettbewerbshüter haben diese Praxis nun untersagt. Amazon darf Mechanismen zur Preiskontrolle künftig nur noch in absoluten Ausnahmefällen nutzen, etwa wenn es um echten Preiswucher geht, und auch dann nur nach strikten Vorgaben.

Hintergrund des ganzen Gedöns? Amazon ist nicht nur Händler, sondern stellt mit dem Marketplace auch die Plattform für Dritthändler, die für rund 60 Prozent der verkauften Waren verantwortlich sind. Diese Händler tragen das Risiko, Amazon mischt sich aber in die Preisgestaltung ein. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, sieht hierin die Gefahr, dass Amazon das Preisniveau künstlich lenkt und gegen den Wettbewerb außerhalb der eigenen Plattform einsetzt. Wenn Händler ihre Kosten nicht mehr decken können, droht ihnen das Aus.

Bisher lief das so, dass Amazon Angebote, die ihnen zu teuer erschienen, angeblich entweder komplett entfernte oder aus der „Buy Box“ – dem hervorgehobenen Einkaufsfeld – verbannte. Das führt für Händler logischerweise zu massiven Umsatzeinbußen. Das Amt kritisiert hierbei nicht den Wunsch nach niedrigen Preisen für Kunden, wohl aber die Methode. Statt Angebote unsichtbar zu machen, könnte Amazon etwa die Gebühren senken, um Anreize für günstigere Preise zu schaffen. Zudem seien die Regeln für Händler oft intransparent und kaum vorhersehbar gewesen.

Die Behörde stützt sich hier auf die Vorschriften für große Digitalunternehmen und sieht einen Missbrauch der Marktmacht. Spannend ist auch ein Novum: Erstmals nutzt das Kartellamt die 2023 reformierten Möglichkeiten zur Vorteilsabschöpfung. Da Amazon durch dieses Verhalten wirtschaftliche Vorteile hatte, wurde ein Teilbetrag von rund 59 Millionen Euro festgesetzt. Das Verfahren wurde eng mit der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur abgestimmt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Amazon kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen, über die dann der Bundesgerichtshof entscheiden müsste. Kann mir vorstellen, dass wir da noch was von Amazon hören werden. Eine FAQ zum ganzen Thema gibt es hier.

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