Während der Coronapandemie verabschiedete der Bundestag eine Triage-Regelung. Sie entscheidet, wer im Notfall behandelt wird. Nun kippt das höchste Gericht das Gesetz.
Aktualisiert am 4. November 2025, 10:16 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, edd
Laut dem Bundesverfassungsgericht ist die während der Coronazeit beschlossene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Bund ist demnach in der Sache nicht zuständig.
Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, teilte das Gericht mit. Die Mediziner sahen mit der Regelung im Infektionsschutzgesetz ihre Berufsfreiheit verletzt. Das sah das Gericht nun genauso. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte es. Der Bund habe hier keine Gesetzgebungskompetenz.
Kritik an Verbot der sogenannten Ex-post-Triage
Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. Dadurch würden Medizinern Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen, hatte es damals geheißen.
Zudem wurde das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert, wonach eine einmal getroffene Entscheidung zur Behandlung eines Patienten nicht zurückgenommen werden darf, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Patient eingeliefert wird, der eine bessere Überlebenschance hat. Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt mit dem Berufsethos: Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
Bundestag regelte Triage 2022 neu
Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Das Konzept gibt es etwa bei großen Unglücken mit vielen Verletzten, um meist eine kurzfristige Notlage zu überbrücken.
In der Coronapandemie war das Thema angesichts voller Intensivstationen grundsätzlich in den Fokus gerückt. In Karlsruhe ging es um eine 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung.



