Kabinett stärkt Bundeswehr-Drohnenabwehr

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Die Bundeswehr soll künftig im Ernstfall Drohnen im Inland abschießen dürfen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Reform des Luftsicherheitsgesetzes gebilligt.

Aktualisiert am 19. November 2025, 14:43 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, Reuters,

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 Künftig soll nach dem Willen der Bundesregierung die Befehlskette zum Abfangen von Drohnen im Inland vereinfacht werden.
Mit einem Netz wird eine Drohne von der Bundeswehr abgefangen: Künftig soll nach dem Willen der Bundesregierung die Befehlskette zum Abfangen von Drohnen im Inland vereinfacht werden. © Jens Büttner/​dpa

Das Bundeskabinett hat den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Damit soll die Bundeswehr künftig in die Lage versetzt werden, die Drohnenabwehr im Inland zu unterstützen – notfalls auch mit Waffengewalt. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.

Mit der Anpassung sollen die Möglichkeiten der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder erweitert werden, einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Der Entwurf sieht vor, die im konkreten Fall notwendige Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär zu vereinfachen und zu beschleunigen. "Da zur Drohnenabwehr (...) rasche Entscheidungen über den Einsatz der Streitkräfte erforderlich sind, hält die Bundesregierung es für geboten, eine raschere Entscheidungsfindung zu ermöglichen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Konkret wird beispielsweise eine Hinweispflicht der Bundespolizei gegenüber der Bundeswehr eingeführt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verteidigungszusammenhang vorliegen. Der Gesetzentwurf schafft zudem einen neuen Straftatbestand für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Gelände eines Flughafens.

Dazu soll künftig bei der Drohnenabwehr allein das Verteidigungsministerium über den Einsatz der Streitkräfte entscheiden können. Normalerweise ist ein Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium bei Amtshilfeeinsätzen im Inneren nötig.  Zur Unterstützung der Länder soll die Bundeswehr dem Entwurf zufolge künftig unter anderem sogenannte Jammer einsetzen können. Mit diesen Geräten lässt sich die Verbindung zwischen Drohne und Funkfernsteuerung stören, wodurch die Drohne zum Absturz gebracht werden kann. 

"Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel"

Allerdings soll es bei der Amtshilfe in der Regel nur um die Bereitstellung von Aufklärungstechnik gehen. Ein Eingreifen der Bundeswehr ist nur dann zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass eine Drohne "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist". Nur wenn ein besonders schwerer Drohnenangriff droht, sollen die Streitkräfte "auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen" dürfen, heißt es in Paragraf 15a.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es würden nun gesetzliche Regelungen für konkrete Maßnahmen geschaffen. "Das ist wichtig und richtig. Und gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten", sagte er. Auch die Zusammenarbeit mit Polizeibehörden werde ausgebaut. Zugleich hob er hervor, dass es hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die insbesondere im Inland gestartet werden, "auf Sicht" nicht geben werde.

Seit Monaten kommt es in ganz Europa immer wieder zu Störungen im Flugverkehr durch Drohnensichtungen. Auch über deutschen Flughäfen und kritischer Infrastruktur wurden wiederholt unbekannte Drohnen gesichtet. Sicherheitsexperten vermuten, dass Russland hinter vielen dieser Vorfälle steckt. Die russische Regierung bestreitet das. Als Reaktion auf die gestiegenen Sichtungen hatte Dobrindt das Polizeigesetz geändert und die Einrichtung eines Drohnenkompetenzzentrums angekündigt.

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