Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine Gesetzesinitiative vor, mit der Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden sollen. Das teilte das Ministerium dem SPIEGEL auf Anfrage mit. Ziel sei es, zügig einen Gesetzentwurf für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt vorzulegen, auch in Bezug auf das Problem des digitalen Voyeurismus, so ein Sprecher.
Die Mitteilung des Ministeriums folgt auf ein Treffen der Kölnerin Yanni Gentsch mit Justizministerin Stefanie Hubig am Freitag.
Strafrechtliche Gesetzeslücken
Im Februar war die 30-jährige Werbetexterin im Kölner Grüngürtel joggen gegangen, ein Mann filmte sie von hinten. Gentsch stellte ihn zur Rede und veröffentlichte ein Video davon auf Instagram, darauf reagierten Hunderttausende Menschen in sozialen Netzwerken. Strafrechtliche Konsequenzen hatte der Fall nicht, da es keine juristische Handhabe in derartigen Fällen gibt. Das will Gentsch ändern. Sie fordert, dass heimliches, sexuell motiviertes Filmen strafbar sein muss, auch wenn die Betroffenen bekleidet sind – eine entsprechende Petition erhielt mehr als 130.000 Unterschriften.
Unterstützung hatte Gentsch bereits von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) erhalten. Mehrere Bundesländer wollen prüfen, die Strafbarkeit von »Voyeur-Aufnahmen« auszuweiten, ergab eine SPIEGEL-Umfrage. Auch das Bundesjustizministerium hatte bereits Offenheit für das Thema signalisiert. Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, strafrechtliche Gesetzeslücken bei sogenannter bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen.
»Die Ministerin hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie entsprechende Verhaltensweisen für inakzeptabel hält«, teilt das Ministerium mit. Die von Gentsch angestoßene rechtspolitische Debatte für eine neue Strafvorschrift habe Ministerin Hubig begrüßt. Nun werde geprüft, wie eine kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugende Regelung in Bezug auf das Problem des digitalen Voyeurismus aussehen könne.
Zuvor hatte sich Hubig schon dafür ausgesprochen, zu überprüfen, inwiefern sogenanntes Catcalling unter Strafe gestellt werden könne – also verbale und nicht körperliche Belästigung im öffentlichen Raum. »Mein Ziel ist es, dass sich Frauen im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer«, sagte Hubig in einem Interview mit der »Welt am Sonntag«. »Frauen sollen nicht überlegen müssen, wo sie langgehen können und wo nicht.«



