IP-Speicherung reicht nicht für Schutz

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Frau Claus, reicht es aus der Sicht der Unabhängigen Bundesbeauftragten, die IP-Adressen zu speichern, um Missbrauchstätern auf die Spur zu kommen?

Die Zeitspanne von drei Monaten ist ausreichend, um Missbrauchsdarstellungen nachzuverfolgen und auch eine größere Chance zu haben, ganze Tatkomplexe aufzudecken. Immer wieder handelt es sich nicht um Einzelpersonen, sondern um Gruppen und Täternetzwerke. Drei Monate garantieren künftig deutlich bessere Möglichkeiten der Strafverfolgung. Wir sehen ja, dass die Zahlen im digitalen Bereich von sexualisierter Gewalt nach oben gehen. Hier geht es also auch darum, Kinder aus akuten Missbrauchssituationen zu befreien.

Allerdings gibt es jetzt Zweifel, weil die wirklich kriminellen Täter auch regelmäßig ihre IP-Adresse wechseln und ihre digitale Identitäten verschleiern.

Wenn sich aus 100.000 strafrechtlich relevanten Fällen 60.000 Ermittlungsverfahren ergeben, dann liegt die Diskrepanz an der fehlenden IP-Adresse und den fehlenden Anhaltspunkten für Rückschlüsse auf eine Tatperson. Natürlich gibt es auch bei Herstellung, Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen hochprofessionelle Täter. Aber die meisten Täter beginnen nicht im Darknet und sind durch eine längere Speicherung der IP-Adressen gut nachzuverfolgen.

Bedeutet das, Kinder und Jugendliche sind jetzt sicherer im Netz?

Durch Chat-Funktionen in Spielen, Messengerdiensten oder auf Social-Media-Plattformen sind Kinder und Jugendliche stark gefährdet, Opfer von sexueller Gewalt zu werden. Pädokriminelle haben dort rund um die Uhr Zugriff auf Kinder und Jugendliche, mit denen sie in sexueller Absicht, dem sogenannten Cybergrooming, in Kontakt treten können. Spiele- und Social-Media-Plattformen werden dadurch leicht zu Tatorten. Diesem Risiko können wir durch die Speicherung von IP-Adressen allein nicht begegnen.

Wie könnten Jugendliche aus Ihrer Sicht noch wirkungsvoller geschützt werden?

Wir brauchen auch im Netz einen Kinder- und Jugendschutz wie in der analogen Welt. Wir müssen die Plattformen endlich gesetzlich verpflichten, Spiele in Jugendschutz-Varianten anzubieten, in denen die Chats limitiert sind, sodass Eltern die Kontrolle haben. Es muss klar sein, dass man keine Telefonnummern austauschen kann, damit Täter und Täterinnen nicht auf private Chats von Minderjährigen zugreifen können. Es muss auch klar sein, dass keine Bilder ausgetauscht werden können, damit Kinder und Jugendliche nicht mit intimen Bildern von sich erpresst werden können. Wenn ein Täter ein Mittel zur Erpressung hat, kann er das Opfer gefügig machen und dann in der Realität Kontakte anbahnen.

Können Sie dafür ein Beispiel nennen?

Ja, wir hatten gerade vor dem Mainzer Landgericht den Prozessauftakt gegen einen 26 Jahre alten Mann, der mindestens 14 Mädchen im Internet gesucht, über Chats mit ihnen Kontakt aufgenommen und dann missbraucht haben soll. Laut Staatsanwaltschaft hat er die zwölf bis 15 Jahre alten Mädchen dazu gebracht, ihm Nacktfotos zu schicken, auch pornographische Videos sollen die Mädchen gedreht und ihm zugeschickt haben. Fünf Mädchen soll er persönlich getroffen und sexuell missbraucht haben; eine Zwölfjährige soll er im Hotelzimmer vergewaltigt haben. Das ist ein Beispiel für digitale sexuelle Gewalt, die schnell in die analoge Welt übergehen kann, wie sie mittlerweile überall in Deutschland Realität ist.

Mit anderen Worten: Die Speicherung der IP-Adresse ist wichtig für die Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen, löst aber nicht das Problem der sexuellen Gewalt im Internet.

Inzwischen nutzen die Täter – häufig sind es Banden auch auf anderen Kontinenten – auch KI. Durch falsche Identitäten, sogenannte Deepfakes, wissen die Opfer nicht, mit wem sie kommunizieren. Oft werden die Opfer dann mit Bildern von sich finanziell erpresst, aber auch schrittweise zu realen sexuellen Handlungen genötigt. Alle digitalen Orte, an denen Erwachsene Kinder ungeschützt treffen können, sind Hochrisikobereiche. Deshalb muss es Schutzmechanismen geben, die von den Anbietern installiert werden müssen.

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