Hubig plant Strafbarkeit von Voyeurismus

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Stefanie Hubig will stärker gegen "digitalen Voyeurismus" vorgehen. Auch Nordrhein-Westfalen fordert Maßnahmen gegen heimliches Fotografieren intimer Körperstellen.

3. November 2025, 2:17 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP,

 "Unser Strafgesetzbuch ist nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt."
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD): "Unser Strafgesetzbuch ist nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt." © Bernd von Jutrczenka

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will dafür sorgen, dass heimlich erstellte voyeuristische Aufnahmen künftig strafrechtlich geahndet werden können. "Frauen müssen sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer", sagte die Ministerin der Rheinischen Post. "Sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und vergleichbaren Übergriffen muss der Staat deshalb entschlossen entgegentreten – auch mit den Mitteln des Strafrechts." In ihrem Ministerium werde an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet.

Viele inakzeptable Übergriffe stünden bereits nach heutigem Recht unter Strafe, sagte Hubig. Doch die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigten: Das Strafgesetzbuch sei nicht gegen alle Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt.

Ihr Ziel sei es, "zügig einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im öffentlichen Raum voranbringt", sagte Hubig.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fordert ebenfalls eine Strafrechtsverschärfung. "Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht", sagte er der Rheinischen Post. Es dürfe keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Video- oder Fotoaufnahmen schütze. Frauen und junge Mädchen müssten besser geschützt werden, indem "sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung zukünftig strafbar sind", betonte Limbach.

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