heise+ | Wie die EU das Recht auf Reparatur stärken will

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Reparaturen, austauschbare Akkus und Displays, Ersatzteile direkt vom Hersteller: Nicht alle EU-Pläne für nachhaltige Elektronik sind zu Ende gedacht.

, Thorsten Hübner

(Bild: Thorsten Hübner)

23.04.2025, 13:00 Uhr

Lesezeit: 14 Min.

  1. Wie die EU das Recht auf Reparatur stärken will
  2. Anspruch auf Ersatzteile
  3. Recht auf Reparatur
  4. Regulierung und Wirkung
Artikel in c't 10/2025 lesen

Reparierbare Designs, verlässliche Updates und Ersatzteile direkt vom Hersteller: Die EU will Elektronik mit einer Reihe an Rechtsakten nachhaltiger machen. Als erster Schritt dorthin tritt nach jahrelanger Vorbereitung am 20. Juni die Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets in Kraft. Weitere folgende EU-Maßnahmen weiten die Rechte von Konsumenten gegenüber Herstellern über die gesetzliche Gewährleistung hinaus aus und gelten für weit mehr Geräte als für Smartphones und Tablets.

Doch mit diesen geht es los. Den Rahmen bildet die im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, EU-Verordnung 2024/1781). Sie ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals und die rechtliche Grundlage für Verordnungen zu einzelnen Produktkategorien und für horizontale Vorgaben über Gerätekategorien hinweg. Bislang operiert die Europäische Kommission ausschließlich mit vertikalen Verordnungen für einzelne Gerätekategorien.

  • Nach langer Vorbereitung tritt die Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets am 20. Juni in Kraft.
  • Displays werden einfacher austauschbar, Akkus langlebiger.
  • Die Batterieverordnung macht Wechselakkus für fast alle Elektronikprodukte zur Pflicht.

Bereits in Kraft sind Verordnungen für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Server und Schweißgeräte. Diese definieren gewisse Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit, die die Geräte erfüllen müssen beziehungsweise welche Ersatzteile Hersteller für freie Werkstätten und welche sie für Endkunden bereitzuhalten haben.

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