Handgepäck-Gebühren: Verbraucherzentrale geht gegen Billigflieger vor

7 months ago 9


Die Verbraucherzentrale nimmt sich jetzt die Handgepäck-Politik verschiedener Fluggesellschaften vor. Mit Klagen gegen easyJet, Wizzair und Vueling Airlines sowie Abmahnungen gegen vier weitere Airlines will der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die aus seiner Sicht rechtswidrigen Zusatzgebühren vorgehen.

Man bucht einen günstigen Flug und stellt dann fest, dass nur eine kleine Tasche im Preis enthalten ist. Bei easyJet darf diese beispielsweise nur 45 x 36 x 20 Zentimeter groß sein. Für normales Handgepäck werden dann Zusatzgebühren fällig. Noch teurer wird es, wenn man erst am Gate feststellt, dass die Tasche zu groß ist.

Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Demnach ist die Mitnahme von Handgepäck kein Extra, sondern gehört zur Beförderung eines Fluggastes einfach dazu. Voraussetzung ist nur, dass Gewicht und Größe angemessen sind und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Die rechtlichen Schritte sind Teil einer europaweiten Initiative. Der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Organisationen haben bereits im Mai bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Die Klagen in Deutschland werden nun vor dem Kammergericht Berlin, dem OLG Frankfurt und dem OLG Hamm verhandelt.

Die Verbraucherzentrale fordert einheitliche Standards für Handgepäck. Ein Kantenmaß von 115 Zentimetern und ein Gewicht von 10 Kilogramm sollten ohne Aufpreis erlaubt sein. Zusätzlich zur kleinen persönlichen Tasche müsste ein normal großes Handgepäckstück im Flugpreis enthalten sein.

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