
Auch wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass Google ein Monopol innehat, herrscht noch lange keine Klarheit über die konkreten Folgen für das Unternehmen. Das US-Justizministerium hat nun formal Berufung eingelegt. Ziel ist es, das Urteil aus dem vergangenen Herbst anzufechten, laut dem Google den Chrome-Browser behalten darf. Die Kartellrechtsabteilung der Behörde ist wohl nicht allein, laut Berichten von Bloomberg wird sich auch eine Gruppe von US-Bundesstaaten dem Vorhaben anschließen.
Der Richter hatte den Antrag auf einen Zwangsverkauf von Chrome damals abgelehnt. Die Kläger hätten ihr Ziel verfehlt, da Google diese spezifischen Vermögenswerte nicht genutzt habe, um illegale Beschränkungen durchzusetzen. Stattdessen verhängte das Gericht andere Auflagen, darunter das Ende exklusiver Vertriebsdeals und die Verpflichtung, bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen. Mal schauen, wie es da weitergeht.
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1 month ago
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