
Während die Bundesregierung in ihrer Gigabitstrategie bis 2030 eine flächendeckende Glasfaserversorgung anstrebt, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun Bedenken an. Anlass ist ein Impulspapier der Bundesnetzagentur, das den rechtlichen Rahmen für die Migration von Kupfer- zu Glasfasernetzen absteckt, aber später schon relativiert wurde.
Die Verbraucherschützer sehen bei der geplanten Umstellung erhebliche Risiken für Endkunden. Im Fokus steht dabei die Sorge vor möglichen Versorgungslücken während der Übergangsphase. Der vzbv macht deutlich, dass die Abschaltung bestehender Kupferleitungen erst erfolgen darf, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur tatsächlich verfügbar ist.
Ein weiterer kritischer Punkt sind die Kosten. Die Verbraucherschützer fordern, dass der Technologiewechsel nicht automatisch zu höheren Preisen führen dürfe. Auch nach der Umstellung müssen Tarife mit vergleichbaren Konditionen wie bei DSL-Anschlüssen verfügbar sein. Dies betrifft sowohl die Übertragungsgeschwindigkeit als auch die monatlichen Grundgebühren.
Besonders wichtig ist den Verbraucherschützern die Kommunikation mit den Betroffenen. Netzbetreiber müssen ihre Kunden rechtzeitig und umfassend über geplante Abschaltungen informieren. Nur so können sich Verbraucher frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten und einen passenden Glasfasertarif wählen.
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6 months ago
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