Europäischer Gerichtshof stärkt Kündigungsrechte rund um Zero-Rating-Optionen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Woche ein aufschlussreiches Urteil zu den mittlerweile untersagten Zero-Rating-Optionen gefällt. Falls euch die Thematik nichts sagt: Früher haben Mobilfunkanbieter wie die Telekom Nulltarif-Optionen (Zero Rating) als Zusätze angeboten. Bei der Telekom nannte sich das Ganze etwa StreamOn. Ihr konntet dann z. B. die über Spotify verbrauchten Daten nicht auf euer monatliches Volumen anrechnen lassen. Das verstieß jedoch gegen die Netzneutralität und wurde eindeutig verboten. Das neue Urteil rüttelt daran nichts, stärkt aber die Verbraucherrechte.

So ging es bei einem Rechtsstreit nämlich darum, ob Kunden nach Abschaffung der Zero-Rating-Optionen ein Sonderkündigungsrecht haben. Schließlich mussten die Mobilfunkanbieter einseitig die Vertragskonditionen ändern bzw. aus Kundendienst verschlechtern. Nun hat der EuGH entschieden, dass die Kunden in der Tat in so einem Fall eine Sonderkündigung aussprechen dürfen. Dass die Anbieter durch behördliche Vorgaben dazu gezwungen worden sind, ihre Bedingungen zu ändern, tangiert dies nicht.

Zwar drehte sich der Rechtsstreit um einen Mobilfunkanbieter aus Ungarn, das Urteil ist aber auch für Deutschland relevant. So waren anno dazumal eben in Deutschland StreamOn der Telekom sowie der Vodafone Pass relevant und Millionen von Verträgen mussten geändert werden. Und auch für die Zukunft ergibt sich damit eben eine Grundlage: Selbst wenn Mobilfunkanbieter aufgrund behördlicher Vorgaben ihre Konditionen ändern müssen, können sie sich nicht dahinter verstecken, um Kunden in Verträgen mit verschlechterten Bedingungen zu halten.

Ich halte dies für richtig, da z. B. die Telekom und Vodafone letzten Endes von Anfang an rechtswidrige Verträge angeboten haben, was eben nur erst nachträglich rechtlich zementiert wurde. Ihr unternehmerisches Risiko für solche Kapriolen können sie eben nicht einfach auf die Kunden auslagern. Das Verbot von StreamOn und Co. war auch deswegen bedeutsam, weil die Kritik ja lautete, dass es für große Player einfach gewesen ist, daran teilzunehmen und so die Marktdominanz zu zementieren, während Neueinsteiger vor höhere Hürden gestellt wurden. Deswegen wurden Zero-Rating- bzw. Nulltarif-Optionen auch verboten, damit kein Zwei-Klassen-Internet entsteht.

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