EuGH bremst EU-Mindestlohnrichtlinie

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Unter den zahlreichen kontroversen Themen in der Europäischen Union ist die Sozialpolitik besonders umstritten. Wie wenig die EU-Mitgliedstaaten noch auf wirtschaftliche Stärke und Eigenverantwortlichkeit bauen, zeigt sich daran, dass Forderungen nach einem „sozialeren“ Europa in den vergangenen Jahren immer lauter wurden. Der Mindestlohn spielt hier eine zentrale Rolle.

Nun hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, die EU überschreite ihre Zuständigkeiten, wenn sie unmittelbar in die Festsetzung nationaler Mindestlöhne eingreife. Bedenkt man, dass der Gerichtshof bisher im Wesentlichen tatenlos zugesehen hat, wie die Europäische Union ihre Zuständigkeiten immer weiter dehnte, ist das zwar ein Fortschritt. Aber die Mindestlohnrichtlinie hat weiter Bestand.

Der EuGH hat es auch diesmal versäumt, Ernst zu machen und die EU in die Schranken zu weisen, welche die Europäischen Verträge setzen. Der Kampf um den Mindestlohn geht weiter. Die politische Gängelung nicht nur durch Brüssel wird leider fortgesetzt.

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