EU verschiebt Entwaldungsregeln

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Die Europäische Volkspartei (EVP), der unter anderem die CDU und die CSU angehören, hat in Straßburg erneut gemeinsam mit rechten und rechtsextremen Fraktionen abgestimmt: Eine Mehrheit von 402 zu 250 Abgeordneten votierte dafür, die Umsetzung des EU-Gesetzes zur Bekämpfung der Entwaldung um ein Jahr zu verschieben.

Wie bereits vor zwei Wochen bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz konnten sich die Fraktionen der Konservativen (EVP), Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen nicht auf einen gemeinsamen Text einigen. Der von der EVP eingebrachte Entwurf wurde schließlich mit Unterstützung der rechten Fraktionen angenommen.

Aufgrund der Verschiebung der Umsetzung des Abholzungsgesetzes haben Unternehmen nun ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung zu erfüllen, so das Europäische Parlament in einer Erklärung. Demnach müssen große Betreiber und Händler die Verpflichtungen dieser Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027 einhalten.

Kritik am Verhalten der EVP

Die Grünen kritisieren das Verhalten der EVP. »Die Konservativen verbünden sich wieder mit den extremen Rechten«, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. »Das ist kein Ausrutscher, das ist eine Strategie.« Cavazzini befürchtet, dass die Verschiebung der Entwaldungsverordnung zur Vernichtung von weiteren Tausenden Hektar Wald beitragen werde. Zudem bestrafe die EU nun »die vielen Unternehmen, die sich auf die neuen Regeln vorbereitet haben«.

Die Konservativen bezeichneten die Verschiebung als wichtigen Schritt nach vorn. Das Herz der Entwaldungsverordnung werde erhalten, aber unnötige Auflagen verhindert, sagte die CDU-Europaabgeordnete Christine Schneider. Fast alle EU-Staaten teilten die Bedenken an der Umsetzung der Vorschriften. Die Union wolle Mehrheiten in der Mitte finden, »aber der Inhalt ist entscheidend«, sagte Schneider. »Ein Inhalt, der von fast allen EU-Mitgliedstaaten unterstützt wird, ist keine Extremposition.«

Entwaldungsfreie Lieferkette

Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach dem Jahr 2020 abgeholzt wurden. Dies betrifft neben Kaffee, Kakao und Palmöl auch Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mithilfe satellitengestützter Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und Brüssel berichten.

Die Vorschriften greifen noch nicht, stehen aber seit Monaten in der Kritik. Waldbesitzer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie befürchten einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Auf internationaler Ebene hagelte es Beschwerden von Handelspartnern der EU, darunter Brasilien und Indonesien, da die Anforderungen letztlich bei den Bauern vor Ort landen.

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