EU startet Konsultation zur Vorratsdatenspeicherung

7 months ago 7

Es ist der erneute Anlauf für eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung, der allseits erwartet worden war. Bis zum 18. Juni holt die EU-Kommission Meinungen zu ihrer Initiative ein, die im kommenden Jahr zu einem einschlägigen EU-Gesetz führen könnte. Die Teilnahme an der Konsultation zur „Folgenabschätzung zur Vorratsdatenspeicherung durch Diensteanbieter für Strafverfahren“ steht allen offen, benötigt wird lediglich ein Account auf der entsprechenden EU-Plattform.

Seit Jahren liegen der EU-Kommission viele Mitgliedstaaten mit ihrem Wunsch nach einem EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen zu dieser Form der Massenüberwachung in den Ohren. Die Lage ist kompliziert, denn eine verdachtsunabhängige und massenhafte Speicherung sensibler Daten ist kaum mit dem Schutz von Grundrechten vereinbar.

Wiederholt haben Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof (EuGH), nationale Regelungen in diversen EU-Staaten kassiert. Das passende deutsche Gesetz ist seit dem Jahr 2017 ausgesetzt. Zuletzt hat der EuGH im Vorjahr überraschend entschieden, die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen unter bestimmten Umständen nun doch zuzulassen.

Dass die neue deutsche Regierung eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern einführen will, hat die von Friedrich Merz (CDU) geführte Koalition bereits angekündigt. Ähnlich fixiert scheint die EU-Kommission zu sein, die umstrittene Form der Massenüberwachung auf EU-Ebene zu klären: Das hat sie Anfang April in ihrer „ProtectEU“ genannten Sicherheitsstrategie festgeschrieben. Dort finden sich auch brisante Überlegungen etwa zu Hintertüren bei verschlüsselter Kommunikation wieder, vorerst fragt sie jedoch nur die öffentliche Meinung zur Vorratsdatenspeicherung ab.

Richtung scheint eindeutig

In ihren Erläuterungen zur aktuellen Konsultation macht die EU-Kommission klar, von welcher Warte aus sie das Thema angeht: „Um Straftaten wirksam bekämpfen und verfolgen zu können, benötigen Polizei- und Justizbehörden möglicherweise Zugang zu bestimmten Nichtinhaltsdaten, die von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste verarbeitet werden“. Zu solchen „Nichtinhaltsdaten“ können neben IP-Adressen beispielsweise auch Verbindungs- oder Standortdaten zählen.

Diese Daten liegen beim jeweiligen Diensteanbieter, werden aber oft nach kurzer Zeit gelöscht. Genau das soll eine gesetzliche Regelung verhindern: „Wenn Anbieter nicht ausdrücklich verpflichtet sind, Daten für einen angemessenen und begrenzten Zeitraum aufzubewahren, kann es vorkommen, dass die Daten bereits gelöscht sind, wenn Behörden sie für Strafverfahren anfordern“, schreibt die EU-Kommission.

Sicht in Einklang mit hochrangiger EU-Gruppe

Eine ähnliche Sicht hatte auch eine von der EU eingerichtete „High-Level Group“ (HLG) vertreten, allem Anschein nach überwiegend bestückt mit Vertreter:innen aus dem Sicherheitsapparat. Ihr im vergangenen Herbst präsentierter Abschlussbericht pochte unter anderem auf einen harmonisierten EU-Rechtsrahmen für die Vorratsdatenspeicherung und stellte ferner auch die Entschlüsselung privater Nachrichten sowie neue Speicherpflichten für Online-Dienste in den Raum.

Auf diese Arbeitsgruppe bezieht sich nun auch die Kommission. So sei dort die „fehlende Harmonisierung der Vorschriften für die Vorratsdatenspeicherung für wichtige Datenkategorien“ von der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden und den Justizbehörden als erhebliche Herausforderung für nationale Strafverfahren bei online sowie offline begangenen Straftaten genannt worden. Dies behindere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der gesamten EU, so die EU-Kommission.

Auswirkungen auf Grundrechte

Zugleich weist die Brüsseler Exekutive darauf hin, dass eine Vorratsdatenspeicherung negative Auswirkungen auf Grundrechte hat. Selbst wenn Ermittlungsbehörden nicht in die Inhalte selbst hineinschauen können, lieferten Vorratsdaten den Behörden mitunter Informationen über intime Details von Personen. Dies greife in die Grundrechte zum Schutz des Privatlebens, von personenbezogenen Daten sowie in die Meinungsfreiheit ein.

Entsprechend müsse das öffentliche Interesse an einer „wirksameren Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten“ mit den tiefen Eingriffen in die Privatsphäre abgewogen werden, so die Kommission. In der Einschätzung beispielsweise der Bundesrechtsanwaltskammer fällt diese Abwägung eindeutig aus: Die Interessensvertretung hatte sich jüngst klar gegen die anlassunabhängige Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern ausgesprochen.

Die letzte Konsultation dieser Art wird dies nicht bleiben. Nach der nun abgefragten Folgenabschätzung würden im Laufe des Jahres noch mindestens drei weitere öffentliche Befragungen zum Thema stattfinden, so die EU-Kommission. Besonders interessiert sei sie an Beiträgen aus der Wissenschaft, die den aktuellen Wissensstand in den einschlägigen Bereichen zusammenfasst.

Read Entire Article