SAP soll seine Vormachtstellung auf dem Markt ausgenutzt und Kunden ausgebeutet haben. Die Europäische Kommission hat nun Ermittlungen gegen den Softwarekonzern eingeleitet, es drohen Strafen von bis zu 3,4 Milliarden Euro.
25.09.2025, 12.03 Uhr
SAP-Hauptsitz in Walldorf, Baden-Württemberg
Foto: Frank Hoermann / Sven Simon / SvenSimon / picture allianceDer deutsche Softwarekonzern SAP soll gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen haben. Jetzt hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen SAP eingeleitet. Das Unternehmen habe womöglich seine Vormachtstellung auf dem Markt ausgenutzt, um hohe Zahlungen für seinen Wartungs- und Kundenservice zu verlangen, teilte die EU-Kommission mit. SAP kann demnach nun auf Brüssel zugehen und Teile seines Geschäftsmodells ändern, um ein Bußgeld abzuwenden.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass SAP beim Wartungs- und Kundenservice seiner Software eine Vormachtstellung hat. Diese sichere sich der deutsche Konzern unter anderem dadurch, dass der Service automatisch Teil einer SAP-Lizenz sei, ohne dass Unternehmenskunden sich für einen anderen Anbieter entscheiden könnten. Durch eine automatische Verlängerung der Lizenzlaufzeiten sorge SAP zudem dafür, dass ein Wechsel kaum möglich sei.
Eine Frist für das eingeleitete Verfahren gibt es nicht. Bestätigen sich die Vorwürfe der EU-Kommission, droht SAP ein Bußgeld in Höhe von maximal zehn Prozent des jährlichen weltweiten Konzernumsatzes. Gemessen am SAP-Umsatz des vergangenen Jahres läge die Höchststrafe damit bei rund 3,4 Milliarden Euro.
Die im Dax gehandelte Aktie gab nach der Nachricht um 2,6 Prozent auf 222 Euro nach. SAP kündigte an, mit der Kommission zu kooperieren. Man sei jedoch der Überzeugung, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen »vollständig im Einklang mit den Wettbewerbsregeln« stünden, teilte SAP mit. Das Unternehmen rechnet nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzergebnisse.
Eingeschränkter Wettbewerb unter Softwareanbietern
Auch wirft die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen können – sie also für ungewünschte Leistungen weiter zahlen müssten. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten, heißt es weiter. Die Brüsseler Behörde verdächtigt das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten und Drittanbieter im Wettbewerb unlauter einzuschränken.
Dieses Geschäftsmodell könnte den Wettbewerb unter Softwareanbietern in der EU unverhältnismäßig stark eingeschränkt haben, »wodurch europäischen Kunden weniger Auswahlmöglichkeiten und höhere Kosten entstehen«, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. Die Kommission wolle sicherstellen, »dass Unternehmen, die auf die Software von SAP angewiesen sind, frei die Wartungs- und Servicedienstleistungen auswählen können, die am besten zu ihnen passen«.
SAP ist das wertvollste Unternehmen im deutschen Aktienindex und ein weltweit führender Anbieter von Software und Cloud-Dienstleistungen für Unternehmen. Die Software kommt unter anderem in der Personalverwaltung zum Einsatz.
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