Die EU-Kommission hat einer Journalistin zu Unrecht den Zugang zu den Textnachrichten verweigert, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Albert Bourla, dem Chef des amerikanischen Pharmakonzerns Pfizer, über die Beschaffung von Corona-Impfstoff ausgetauscht hat. Das hat das zuständige Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch festgestellt.
Die Richter erklärten die die Weigerung der Kommission, die Textnachrichten herauszugeben, am Mittwoch für nichtig. Die Brüsseler Behörde hatte zwar nicht bestritten, dass sich von der Leyen mit Bourla ausgetauscht hat. Sie hatte aber vorgebracht, die Textnachrichten nicht herausgeben zu können, weil diese nicht mehr existierten. Die Richter hat dieses Argument nicht überzeugt.
Das Urteil geht auf die Klage einer Journalistin der „New York Times“ zurück. Sie hatte für eine Recherche über die Geschichte der EU-Impfstoffbeschaffung auf die Herausgabe aller Textnachrichten geklagt, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1.1.2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben. Die Klage beruhte auf dem Verdacht, dass die Kommissionschefin die Corona-Vakzine von Pfizer am normalen Bestellungsverfahren vorbei bestellt und so möglicherweise dafür gesorgt habe, dass die EU für den Impfstoff zu viel bezahlt habe. Während der späteren Impfstoffkampagne stellte sich heraus, dass die EU insgesamt bei Pfizer zu viel Impfstoff bestellte. Teile davon verfielen.
Kern der juristischen Prüfung durch das Gericht war, ob das Gebaren der Kommission mit der EU-Verordnung über den Zugang zu Dokumenten in Einklang zu bringen war. Die Richter verneinen die mit der Begründung, dass die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten „während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen“ beruhten. Die Verordnung solle dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten „größtmögliche Wirksamkeit“ verschaffen.
Hat von der Leyen Pfizer ein Monopol verschafft?
Der „New York Times“ sei es aufgrund ihrer Recherchen gelungen nachzuweisen, dass die Textnachrichten existierten. „In einer solchen Situation kann sich die Kommission nicht mit der Behauptung begnügen, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei, sondern muss plausible Erklärungen abgeben, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar sind.“ Die Kommission habe nicht erläutert, wo und wie sie nach den Nachrichten gesucht habe. „Somit hat sie keine plausible Erklärung gegeben, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente zu rechtfertigen.“ Zudem habe die Kommission nicht hinreichend klargestellt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden und ob die Löschung „freiwillig oder automatisch“ erfolgt sei und ob von der Leyens Mobiltelefon ausgetauscht worden sei. Ferner habe die Kommission nie plausibel dargelegt, warum der Inhalt der Textnachrichten unwichtig sei und deshalb nicht hätte aufbewahrt werden müssen.
Die Rechtsfolgen des Urteils lassen sich noch nicht komplett abschätzen. Die EU-Kommission hatte immer vorgebracht, die Textnachrichten seien gelöscht worden und deshalb unwiederbringlich verloren. Beide Seiten können das Urteil noch anfechten und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Von der Leyen war vor allem in der Anfangsphase der Pandemie im Jahr 2020 und in den ersten Monaten 2021 in die Kritik geraten, weil die EU im Vergleich etwa zu den USA und Großbritannien nur wenig Impfstoff zur Verfügung hatte. Speziell die mRNA-Vakzine von Pfizer und Moderna, die sich schnell als die wirksamsten herausstellten, waren in dieser Phase kaum verfügbar. Die Kommission argumentierte damals, das liege weniger in ihrer Verantwortung – sondern daran, dass sich etliche Mitgliedstaaten gegen die Beschaffung der relativ teuren mRNA-Impfstoffe gesperrt hatten.
Von der Leyen erklärte die Impfstoffbeschaffung daraufhin zur Chefsache und schaltete sich direkt in die Verhandlungen mit Pfizer ein. In jene Zeit fielen auch die Textnachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla. Nachdem die EU zunächst nur zwei kleine Chargen des Pfizer-Impfstoffs erhalten hatte, umfasste die dritte 1,8 Milliarden Dosen. Der bis heute nicht geklärte Vorwurf an von der Leyen lautet, sie habe durch ihre Geheimverhandlungen mit Bourla dem Pfizer-Konzern ein Quasimonopol verschafft und so den Preis des Vakzins in die Höhe getrieben. Dieser Preis ist bis heute nicht genau bekannt, in Schätzungen ist von 20 Euro je Dosis die Rede.



