Lebensmittel gentechnisch veränderter Pflanzen sollen in vielen Fällen ohne Hinweis im Supermarkt liegen dürfen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU in der Nacht.
4. Dezember 2025, 2:49 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, vsp
Lebensmittel aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der 27 EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht nach eigenen Angaben darauf, die bestehenden EU-Gentechnikregeln entsprechend zu lockern. Die Änderungen sollen dafür sorgen, dass mehr neue Pflanzensorten auf den Markt kommen.
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das aber eine Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Die Genzüchtungen sind von herkömmlichen Pflanzen kaum zu unterscheiden
Die gelockerten Regeln betreffen Züchtungen, die mit sogenannten neuen Techniken (NGT) entstanden sind. Dabei geht es um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe wie die Crispr/Cas-Genschere, die nach Einschätzung der EU-Kommission lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen. Im Zweifel kann eine derart veränderte Pflanze nicht von einer natürlichen Züchtung unterschieden werden.
Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Auch Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln, darunter auch Pflanzen, die mithilfe von Gentechnik gegen bestimmte Unkrautvernichter resistent gemacht wurden.
Befürworter erhoffen sich durch die vereinbarte Lockerung neue Obst- und Gemüsesorten, die besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen. Diese Sorten sollen nach Angaben von Teilnehmern nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Wissenschaftler hoffen, mit den laxeren Vorgaben einfacher forschen zu können. Außerdem sollen Umweltprüfungen vor der Zulassung wegfallen. Diese sind bisher so aufwendig, dass sie eine Zulassung teuer und langwierig machen – und sich häufig nicht lohnt.
Der vereinbarte Entwurf sieht außerdem vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Kritiker fordern Wahlfreiheit für Verbraucher
Ein Streitpunkt in den Verhandlungen war die Patentierbarkeit der Technologien und Sorten. Eine Mehrheit der Mitgliedsländer setzte nun durch, Patente zuzulassen – anders als etwa bei herkömmlichem Saatgut. Deutschland hatte in den Verhandlungen gewarnt, durch eine solche Regelung könnten sich große Konzerne die Patente sichern, mittelständische Firmen aber leer ausgehen.
In anderen Weltregionen gibt es bereits lockere Regeln, Vertreter von Parlament und EU-Staaten setzen deswegen auch auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte. Der Deutsche Bauernverband begrüßt grundsätzlich eine Lockerung.
Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern die Wahl gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß sein, wenn es um ein "technisch unvermeidbares Vorhandensein" von Gentechnik geht.



