
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen Google eingeleitet. Im Fokus steht die Frage, ob der Tech-Konzern gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt, indem er Inhalte von Webseitenbetreibern und YouTube-Videos für seine Künstliche Intelligenz nutzt.
Es besteht der Verdacht, dass Google seine dominierende Marktposition missbraucht und Konkurrenten benachteiligt. Die Untersuchung dreht sich unter anderem um die Funktionen AI Overviews und AI Mode in der Google-Suche.
Die Kommission befürchtet, dass Google die Inhalte von Verlagen verwendet, um diese Dienste zu füttern, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Webseitenbetreiber haben demnach kaum eine Möglichkeit, dieser Nutzung zu widersprechen, ohne gleichzeitig ihre Sichtbarkeit in der Google-Suche zu verlieren. Da viele Verlage auf den Traffic der Suchmaschine angewiesen sind, kommt das faktisch einem Zwang gleich. Gute Sache, dass man da ermittelt, finde ich.
Auch die Praktiken rund um YouTube stehen auf dem Prüfstand. Wer Videos auf die Plattform hochlädt, muss laut Kommission Google erlauben, die Daten für das Training generativer KI-Modelle zu nutzen. Eine Bezahlung erhalten die Ersteller dafür nicht, und eine Upload-Möglichkeit ohne diese Zustimmung fehlt. Gleichzeitig untersagen die YouTube-Richtlinien konkurrierenden KI-Entwicklern den Zugriff auf diese Inhalte. Das könnte dazu führen, dass Google sich einen exklusiven Vorteil verschafft, während andere Entwickler außen vor bleiben.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Behörde will die Untersuchung nun vorrangig behandeln, eine gesetzliche Frist für den Abschluss gibt es allerdings nicht. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, stellte klar, dass KI-Innovationen nicht zulasten fairer Wettbewerbsbedingungen gehen dürfen.
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1 month ago
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