Caschy hatte es ja schon aufgegriffen: Der EU Kids Act wurde grob vorgestellt. Der Entwurf ist komplex und wurde von diversen Sicherheitsexperten schon unter die Lupe genommen. Dabei hagelt es viel Kritik und auch die technische Expertise der Verantwortlichen wirkt angesichts einzelner Annahmen und Formulierungen zweifelhaft. Sollte es keine entscheidenden Anpassungen geben, könnte es in der Praxis zukünftig kompliziert werden und das auch für Erwachsene.
Denn beispielsweise sieht der Entwurf keine einheitliche Art von Alterskontrollen vor. Da wird es je nach Art der Plattform Abweichungen geben. Als Beispiel für eine wirksame Methode der Alterskontrolle nennt man die entsprechende App der EU. Diese basiert auf Ausweisdaten. Auch Erwachsene werden sich in der Regel damit kontrollieren lassen müssen. Ausnahmen wird es für lange bestehende Konten geben, bei denen nahezu ausgeschlossen werden kann, dass es sich um Minderjährige handelt.
Spannend ist, dass der EU Kids Act zwar für soziale Medien gelten soll, aber nicht definiert, was man eigentlich unter "sozialen Medien" versteht. Es liegt nahe, dass man die Definition aus dem DMA übernehmen wird. Demnach wären soziale Medien grundsätzlich Dienste, auf denen User "miteinander in Kontakt treten und kommunizieren sowie Inhalte teilen und andere Nutzer und Inhalte entdecken können". Demnach würde das z. B. auch auf kleine Foren zutreffen, die ebenfalls Alterskontrollen einführen müssten. Denn Ausnahmen für kleinere Communities sind aktuell nicht vorgesehen.
EU Kids Act: Auch ohne Konto muss der Zugriff reguliert sein
Doch die Alterskontrollen betreffen auch Dienste, die ohne Konto genutzt bzw. eingesehen werden können. Damit geht man in der EU über etwa das Social-Media-Verbot für Kinder in Australien deutlich hinaus. Schon der bloße Zugang ohne Konto wird nämlich reguliert. Betroffene Dienste, das wären z. B. auch Videoplattformen, Online-Games, KI-Chatbots oder sogar Software-Marktplätze, dürften öffentlich nur kindgerechte Inhalte zeigen. Für alles andere sollen Alterskontrollen notwendig sein.
Im Klartext wären davon also auch Games wie "Fortnite" oder "Roblox", Chatbots wie ChatGPT oder Claude oder auch Stores wie der Google Play Store und sogar Steam betroffen. Software-Plattformen sollen dabei ihre Apps und Spiele mit klaren Altersfreigaben versehen und müssen vor der Installation sicherstellen, dass die Nutzer nicht zu jung sind. Das könnte im Übrigen auch App-Marktplätze wie F-Droid betreffen (via Netzpolitik).
Jedoch definiert die EU-Kommission die Alterskontrollen in diesem Fall eher breit und spricht lediglich von "Age Assurance". Das erlaubt beispielsweise neben der strengen "Age Verification", die soziale Netzwerke wie Facebook, TikTok oder Instagram verpflichtend nutzen sollen, auch grobere Schätzungen. Das könnten etwa Gesichtsscans sein. Schwierig wird hier in der Praxis die Balance sein. Denn einerseits fordert die EU-Kommission zuverlässige Einschätzungen, andererseits eine möglichst geringe Eingriffsteife. Beides zusammen ist aber eigentlich gar nicht möglich.
Fehlte die technische Expertise?
An einem Satz aus dem Entwurf reiben sich aktuell Sicherheitsforscher: "Any age assurance measure shall be zero knowledge proof". Das ergibt keinen Sinn, weil "Zero Knowledge Proof" wie ein Adjektiv genutzt wurde, aber ein Nomen ist. Dieses Verfahren soll z. B. bei einem Altersnachweis sicherstellen, dass die Anonymität der Nutzer erhalten bleibt. Die EU nutzt aber selbst für ihre hauseigene Alterskontroll-App gar nicht verpflichtend Zero-Knowledge-Proof-Verfahren. Dass also jede Alterseinschätzung damit arbeiten solle, wirkt inhaltlich kurios. Kritiker unterstellen den Verantwortlichen daher mangelndes Fachwissen.
Starker Tobak für Erziehungsberechtigte: Diese sollen, wenn sie z. B. für ihre Kinder ab 13 Jahren einen begleiteten Account in sozialen Netzwerken erstellen wollen, drei Nachweise erbringen. Sie brauchen dann nämlich auch ein verbundenes Eltern-Konto. Zum einen benötigen sie dann den Altersnachweis für sich selbst. Zum anderen sollen sie natürlich den Altersnachweis des Kindes vorlegen. Dazu kommt jedoch, dass sie auch noch einen Sorgeberechtigungs-Nachweis vorlegen sollen. Das könnte also ziemlich kompliziert werden.
Denn da müssen zum einen die Plattformen erstmal Infrastrukturen schaffen, solche Nachweise zu verarbeiten. Zum anderen müssen auch die Mitgliedsstaaten Optionen schaffen, derartige Bescheinigungen überhaupt auszugeben. Das könnte also ein neues Bürokratie-Monster geben - um einfach eine Internetplattform zu nutzen.
Das Ende anonymer Internetnutzung?
Sprecher des Chaos Computer Clubs kritisieren den geplanten EU Kids Act in der aktuellen Form scharf. Sollte er in dieser Form umgesetzt werden, würde er laut ihnen "das Ende von freier und anonymer Internetnutzung bedeuten". Zudem würden neue Gefahren für Kinder und Jugendliche geschaffen - etwa massive Kontrolle und Überwachung durch Erziehungsberechtigte. Das würde jungen Generationen die gesellschaftliche Teilhabe erschweren. Zumal eben nicht alle Kinder und Jugendliche unbelastete Verhältnisse zu ihren Erziehungsberechtigten haben und auch Freiräume benötigen.
Obendrein mache man mit der Alterskontroll-App der EU-Kommission den Bock zum Gärtner. Denn die App genüge nach aktuellem Stand gar nicht grundlegenden Anforderungen an die Privatsphäre. Zusätzlich seien einige Schutzmaßnahmen Augenwischerei. Wenn etwa ein Design einer Plattform für 13-Jährige schädlich sei, werde es nicht plötzlich sicher, wenn ein Jugendlicher das 15. Lebensjahr erreicht.
Nun denn, der Entwurf der EU-Kommission muss ja noch durch EU-Parlament und Ministerrat gehen. Es bleibt abzuwarten, was noch geändert wird.
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1 month ago
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