Elektroschrott im Supermarkt: Gesetz da, Umsetzung mangelhaft

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten wir erst jüngst thematisiert, setzt sie sich aktuell für einheitliche Ladestecker für E-Fahrräder ein. Nun hat die Organisation aber ein weiteres Thema hervorgebracht, das nicht minder interessant ist: Elektroschrott entsorgen bleibt hierzulande viel zu umständlich.

Seit drei Jahren gilt in Deutschland eine erweiterte Rücknahmepflicht für Elektroschrott, die auch Supermärkte und Drogerien mit einschließt. Kleine Altgeräte wie Rasierer, alte Handys oder elektrische Zahnbürsten sollen unkompliziert dort abgegeben werden können, wo neue Produkte gekauft werden. Doch die DUH hat nun eine Bilanz gezogen, die zeigt, dass zwischen gesetzlicher Vorgabe und der wirklichen Umsetzung noch große Lücken vorhanden sind.

Zwischen April und Mai dieses Jahres untersuchte die DUH stichprobenartig 21 Filialen neun verschiedener Handelsketten. Das Resultat fällt mau aus: In beinahe der Hälfte dieser Märkte war eine Rückgabe von Elektroschrott nicht möglich. Oftmals fehlten zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Verbraucher, die auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen. Die DUH kündigte entsprechend an, rechtliche Schritte gegen mehrere große Unternehmen einzuleiten, darunter die Edeka-Gruppe, Aldi-Nord, Netto Marken-Discount und die Drogeriekette Müller.

Ein Problem scheint die mangelnde Bereitschaft einiger Händler zu sein, die Pflichten konsequent umzusetzen. Es wird berichtet, dass sich manche Märkte auf ihre vermeintlich zu kleine Verkaufsfläche berufen, um sich der Verantwortung zu entziehen. Für Verbraucher ist es dadurch schwer erkennbar, welcher Markt zur Rücknahme verpflichtet ist und welcher nicht.

Die Kernvorschriften für die Rücknahmepflicht im stationären Handel orientieren sich an zwei zentralen Größen der Verkaufsfläche:

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern: Diese Fachhändler sind umfassend zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet.
  • Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern: Auch Supermärkte und Discounter, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, werden in die Pflicht genommen, sofern ihre Gesamtverkaufsfläche diese Schwelle überschreitet.

Auch die eigentliche Abwicklung vor Ort gestaltet sich laut der DUH oft schwierig. Kunden müssen in der Regel das Kassenpersonal ansprechen, um ihre Altgeräte abzugeben. Ist das Personal nicht entsprechend geschult, könne dies zu unklaren Situationen und längeren Wartezeiten führen.

Die DUH fordert daher notwendige Verbesserungen. Dazu gehört eine Überarbeitung des Elektrogesetzes, um die Pflichten des Handels unmissverständlich festzulegen. Eine einheitliche Kennzeichnung aller Sammelstellen sowie eine generelle Rücknahmepflicht für alle Supermärkte und Drogerien könnten die Situation für Verbraucher deutlich vereinfachen. Aus Sicht der Experten wären gut sichtbare Hinweisschilder und professionelle Sammelbehälter im Eingangs- oder Kassenbereich eine effektive Lösung, um die Rückgabe für alle Beteiligten zu erleichtern.

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