
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat gestern mit den Stimmen der Regierungskoalition die Beibehaltung der Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bestätigt. Eine öffentliche Petition, die sich für eine Zustimmungslösung einsetzte, wurde damit abgewiesen. Die automatische Anlage der ePA ab Geburt bleibt somit der Standard für alle Bürger. Wer seine medizinischen Daten nicht in der elektronischen Akte speichern lassen möchte, muss aktiv widersprechen. Deutschland folgt damit dem Vorbild anderer europäischer Länder wie Österreich und Frankreich, die dieses System bereits eingeführt haben.
Die Mehrheit im Ausschuss sieht in der flächendeckenden Einführung der ePA Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Ärzte und andere Leistungserbringer können laut der Politiker im Behandlungskontext auf die gespeicherten Informationen zugreifen, was die Grundlage für Therapieentscheidungen verbessern soll. Kritiker der Widerspruchslösung verweisen auf die Parallele zur Organspende, wo der Bundestag eine solche Regelung abgelehnt hatte. Auch die geplante Nutzung der Daten für Forschungszwecke steht in der Kritik.
Die Versicherten behalten laut Ausschuss die Kontrolle über ihre Daten durch umfassende Widerspruchsmöglichkeiten. Die neue Regelung entspricht den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
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6 months ago
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