Das Bundeskabinett hat die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes auf den Weg gebracht. Die bisherige Regelung stammt aus dem Juni 2015 und wäre regulär Ende 2026 ausgelaufen. Statt die Vorgaben auslaufen zu lassen, stellt die Bundesregierung die Weichen auf Verlängerung und will Teile des Gesetzes komplett entfristen.
Kommunen bekommen neue Optionen
Das Gesetz erlaubt Städten und Gemeinden schon heute, elektrisch angetriebenen Fahrzeugen rechtliche Vorteile im Straßenverkehr einzuräumen. Bekannt sind vor allem reservierte Parkplätze an Ladesäulen, an denen oft gebührenfrei geparkt werden darf, oder die Freigabe einzelner Busspuren für Stromer. Ob und in welchem Umfang eine Stadt solche Privilegien gewährt, entscheidet sie eigenständig.
Mit der aktuell beschlossenen Neufassung kommt ein weiterer Punkt dazu. Kommunen können künftig auch kostenfreies Anwohnerparken für Elektrofahrzeuge umsetzen. Außerdem erweitert der Bund den Anwendungsbereich, sodass neben Pkw künftig auch Busse und schwere Nutzfahrzeuge unter die Regelungen fallen.
Diese Antriebe fallen unter die Regelung
Bei den berechtigten Fahrzeugtypen bleibt der Kreis wie gehabt. Profitieren können:
- Reine Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride
- Fahrzeuge mit Range Extender
- Brennstoffzellenfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
Wann und wie einzelne Städte die neuen Möglichkeiten in der Praxis nutzen, hängt wie bisher von den jeweiligen Beschlüssen vor Ort ab.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.

1 hour ago
2



