Die Elektromobilität hat in den letzten Monaten und Jahren so ihre Höhen und Tiefen erlebt. Auch in den Leserkommentaren kommt es da oft zu hitzigen Debatten. Liest man da mit, ohne große Gefühle zum Thema zu haben, gewinnt man oft den Eindruck, für einige würde es um Leben und Tod gehen. Was ich verstehen kann: Kritik gibt es oft an der Ladeinfrastruktur – nicht nur am fehlenden Ausbau, sondern auch an der teilweise intransparenten Preisgestaltung der Anbieter. Ein neues Gesetz soll da bald eingreifen.
Der Gesetzesentwurf dazu, der auf die Umsetzung europäischer Vorgaben abzielt, ist eigentlich bereits von Mitte Februar 2026. Erst gestern beschloss das Bundeskabinett den Entwurf, aber dann nach einer vorherigen Phase, in der Stakeholder noch Stellungnahmen abgeben konnten. Der bedeutendste Punkt: Anbieter von Ladesäulen bzw. Ladepunkten, die nicht vor bzw. während des Ladevorgangs die Preise transparent ausweisen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Diese können bis zu 100.000 Euro betragen.
Als Basis dient die EU-Verordnung Afir (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), welche eigentlich schon seit April 2024 gilt. In Deutschland musste man aber die Gesetzgebung zur Umsetzung anpassen, denn das Wirtschaftsstrafgesetz von 1954 lieferte keine rechtliche Grundlage. Diese Lücke schließt man jetzt. In Zukunft müssen Betreiber von Schnellladestationen ab 50 Kilowatt, die ab April 2024 errichtet worden sind, klar den Preis pro geladener Kilowattstunde ausweisen. Auch weitere Entgelte, etwa für die Zeit, die man die Station belegt, sind anzugeben – noch bevor der Ladevorgang gestartet wird.
Auch für langsamere bzw. weniger leistungsfähige Ladestationen gibt es Regeln. Die müssen erst den Preis pro Kilowattstunde anzeigen, dann den Minutenpreis und schließlich danach etwaige, weitere Gebühren. Die hohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sollen dabei vor allem der Abschreckung dienen. Letzten Endes will man sicherstellen, dass E-Autos beruhigt aufgeladen werden können, ohne dass am Ende eine böse Überraschung folgt.
Kritik gibt es trotzdem. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) bemängelt etwa schwammige Formulierungen, da nicht klar definiert werde, wann Preise als „angemessen“ gelten. Für die Betreiber von Ladestationen soll im Grunde kein erheblicher Aufwand entstehen, denn derartige Pflichten bestanden im Wesentlichen auch schon vorher, können aber nun konsequenter durchgesetzt werden. Gültig ist das neue Gesetz jedoch bisher nicht. Erst muss der Entwurf nach der Kabinettssitzung noch durch Bundestag und Bundesrat gereicht werden.
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3 weeks ago
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