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Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten für Verbraucher zu vereinfachen und gleichzeitig die Brandgefahr durch falsch entsorgte Akkus zu reduzieren.
Ein Punkt der Novelle betrifft die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten. Künftig müssen auch Kioske und Tankstellen diese zurücknehmen, unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts. Die Geschäfte werden verpflichtet, aktiv über diese Rücknahmemöglichkeit zu informieren.
Nach Angaben des Digitalverbands Bitkom lagern in deutschen Haushalten mehr als 300 Millionen alte Handys, Tablets und Laptops. Um diese wertvollen Rohstoffe dem Recyclingkreislauf zuzuführen, setzt die Bundesregierung auf bessere Kennzeichnung der Sammelstellen im Handel.
Eine weitere Neuerung betrifft die Wertstoffhöfe: Dort dürfen Elektrogeräte künftig nur noch von geschultem Personal in die Sammelbehälter einsortiert werden. Diese Maßnahme soll verhindern, dass beschädigte Lithium-Batterien Brände verursachen.
Die grundsätzlichen Regeln bleiben bestehen: Elektrogeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge können kostenlos im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden. Größere Geräte nimmt der Handel nur bei gleichzeitigem Kauf eines vergleichbaren Produkts zurück. Wertstoffhöfe akzeptieren weiterhin Elektroschrott jeder Größe.
Die Novelle reagiert auch auf die zunehmende Verbreitung von Lithium-Batterien in Elektrogeräten. Die unsachgemäße Entsorgung dieser Energiespeicher führt immer wieder zu Bränden in Entsorgungsanlagen und kann Versorgungsengpässe verursachen.
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6 months ago
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