E-Auto-Förderung: Neue Prämie bis 6.000 Euro mit sozialer Staffelung

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Das lange Hin und Her hat ein Ende, die Details zur neuen E-Auto-Förderung liegen nun auf dem Tisch. Wer als Privatperson ab dem 1. Januar 2026 ein reines Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Fahrzeug mit Range-Extender neu zugelassen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder Geld vom Staat bekommen. Der Topf ist mit drei Milliarden Euro gefüllt und soll bis 2029 für rund 800.000 Fahrzeuge reichen. Wichtig ist hierbei der Blick auf das Kleingedruckte, denn die Gießkanne bleibt dieses Mal im Schrank.

Bildquelle: Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Bildquelle: Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Die Förderung richtet sich gezielt an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Als Nachweis dient hier der Steuerbescheid der Vorjahre. Pro Kind hebt sich diese Grenze um 5.000 Euro an, maximal jedoch bis 90.000 Euro. Wer mehr verdient, geht leer aus.

Interessant wird die Staffelung der Summen. Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Stromer und 1.500 Euro für Teilzeit-Stromer. Wer weniger verdient, bekommt mehr: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 60.000 Euro, gibt es 1.000 Euro obendrauf. Unter 45.000 Euro kommen nochmal 1.000 Euro dazu. Familien erhalten pro Kind weitere 500 Euro Zuschuss, gedeckelt auf 1.000 Euro. Im besten Fall sind so bis zu 6.000 Euro Förderung möglich. Das gilt für den Kauf ebenso wie für das Leasing.

Bei der Technik gibt es klare Vorgaben. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer qualifizieren sich nur, wenn sie entweder maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern vorweisen. Zudem müssen Halter das Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten, das schnelle Weiterverkaufen ins Ausland dürfte damit unattraktiv werden.

Anträge können erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Das entsprechende Online-Portal lässt allerdings noch auf sich warten und soll voraussichtlich im Mai 2026 an den Start gehen. Da die Regelung rückwirkend zum 1. Januar gilt, entsteht hier aber kein Nachteil für frühe Käufer. Alles soll digital über die Bühne gehen, um die Bürokratie klein zu halten.

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