Deutschland ist hilflos. Nach dem zweitägigen Drohnenalarm über dem Münchner Flughafen ist immer noch offen, wer dahintersteckt. Ein Drohnenpilot konnte bislang nicht ausfindig gemacht werden. Das große Loch in der Drohnenabwehr der Bundesrepublik ist vor allem auf zwei Ursachen zurückzuführen: fehlende technische Möglichkeiten und ein rechtliches Wirrwarr.
Die Ankündigungen aus den Reihen der Koalition – bessere Ausrüstung der Polizei, mehr Kompetenzen für die Bundeswehr, dazu ein Drohnenabwehrzentrum, das die Kompetenzen bündelt – sind richtig. Aber Deutschland muss von Grund auf das aufholen, was es so lange verschlafen hat. Nicht erst seit München überfliegen Drohnen kritische Infrastruktur und Bundeswehrstandorte. Aber richtig ernst genommen wurde das Phänomen lange Zeit nicht.
Drohnenabwehr ist komplex
Die Abwehr von Drohnen ist ein komplexes Unterfangen. Es beginnt mit der Detektion – also mit dem Aufspüren und Verfolgen von Fluggeräten und deren Piloten. Mit einer Frequenzüberwachung können Funkwellen, die das Flugobjekt oder die Steuereinheit abgeben, identifiziert werden. Militärische Drohnen können jedoch ihre Frequenz wechseln oder fliegen autonom in ihr Ziel.
Erforderlich sind zusätzlich Radare oder (thermale) Kameras. Entsprechende Systeme gibt es längst, auch von deutschen Unternehmen. Sie schützen etwa den Flughafen London Heathrow. Trotzdem klagt die Branche nach wie vor über eine zu langsame Beschaffung – und über die Rechtslage.
Die Bundeswehr darf nur in Ausnahmesituationen eingreifen und Waffengewalt nur über eigenen Standorten einsetzen. Der Innenminister will nun das Luftsicherheitsgesetz ändern, um der Truppe mehr Beinfreiheit zu geben. Einen Gesetzentwurf der Ampel hatte die Union noch abgelehnt, und auch bei Dobrindts Vorhaben sind Fragen offen. Drohnen über bewohntem Gebiet abzuschießen, verbietet sich. Aber es gibt andere Möglichkeiten: elektronische Mittel oder Abfangdrohnen. Auch davon haben die Truppe und die Polizei zu wenig.



