Digitale Verwaltung: Bundeskabinett ebnet Weg für Once-Only-Prinzip

7 months ago 7

Die deutsche Verwaltungslandschaft soll vereinfacht werden. Mal wieder. Das Bundeskabinett hat die rechtliche Grundlage für das Nationale-Once-Only-Technical-System (NOOTS) beschlossen. Dieses System soll die längst überfällige Vernetzung von Verwaltungsdaten zwischen Bund und Ländern ermöglichen und damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung entscheidend vorantreiben.

Der bereits im Dezember 2024 von der damaligen Bundesregierung und den Länderchefs beschlossene NOOTS-Staatsvertrag bildet das Fundament für eine gemeinsame Infrastruktur zum behördlichen Datenaustausch. Besonders interessant ist dabei der Aspekt, dass Bürger und Unternehmen ihre Daten künftig nur noch einmal bei Behörden einreichen müssen – ein längst überfälliger Schritt in Richtung Verwaltungseffizienz.

Dr. Markus Richter vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung spricht von einer „Datendrehscheibe“, die Behörden deutschlandweit und europaweit digital verbinden soll. Das klingt vielversprechend, bedeutet aber auch eine enorme Herausforderung für die technische Umsetzung. Aktuell existiert nämlich keine Vernetzung zwischen den Datenbeständen von Bund, Ländern und Kommunen.

Die praktischen Auswirkungen werden sich irgendwann im Alltag bemerkbar machen: Bei einer Wohnungsummeldung, Einbürgerung oder einem Bürgergeldantrag sollen Daten künftig behördenübergreifend verfügbar sein. Das System ist dabei zukunftsorientiert konzipiert und soll auch eine EU-weite Anbindung ermöglichen.

Interessant sind die prognostizierten Einsparpotenziale: Der Nationale Normenkontrollrat hatte bereits 2017 Einsparungen in Milliardenhöhe durch die Registermodernisierung in Aussicht gestellt. Zusammen mit der ID-Nummer und dem Datenschutzcockpit bildet NOOTS die dritte Säule der Registermodernisierung. Wichtig dabei: Die Datennutzung erfolgt nur mit Einverständnis der Bürger und Unternehmen.

Die Ratifizierung durch Bund und Länder steht noch aus, aber mit dem Kabinettsbeschluss wurde das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene eingeleitet.

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