
Die Deutsche Bahn plant bekanntlich als Reaktion auf die zunehmende Gewalt gegen ihr Personal den Einsatz von Bodycams auszuweiten. Nach dem Tod eines Zugbegleiters scheint das der logische Schritt für mehr Sicherheit zu sein, doch Alexander Roßnagel, der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte aus Hessen, hebt den Finger, wie das RND berichtet.
Für ihn stellt die Maßnahme einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fahrgäste dar. Zwar sei der Schutz von Leib und Leben ein hohes Gut, doch dürften die Persönlichkeitsrechte dabei nicht unter die Räder kommen. Kameras sollten daher nur anlassbezogen laufen und die Datenerhebung auf ein Minimum reduziert werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass Fahrgäste über Aufnahmen informiert werden.
Kritik kommt auch von der Stiftung Datenschutz. Deren wissenschaftliche Leiterin sieht die Gefahr einer lückenlosen Überwachung der Bevölkerung. Das Problem liegt vor allem im technischen Detail: Die Kameras befinden sich oft in einem Stand-by-Modus. Sie sind also dauerhaft aktiv, speichern das Geschehen aber erst endgültig, wenn die Aufnahme manuell gestartet wird, inklusive der 30 Sekunden vor dem Knopfdruck.
Unbeteiligte könnten so ungewollt als Beifang in polizeiliche Ermittlungen geraten und müssten sich im Zweifel gegen Indizien verteidigen. Die Forderung lautet daher, auf den dauerhaften Stand-by-Modus zu verzichten und das Einschalten der Geräte deutlich anzukündigen. Das klappt sicher prima, wenn man schon ein Messer zwischen den Rippen hat, wird jetzt mancher sagen.
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2 weeks ago
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