Chrome bleibt bei Google: Gericht entscheidet im Kartellverfahren

4 months ago 5

Ein Gericht in den USA hat eine Entscheidung im Kartellverfahren gegen Google getroffen. Der Richter erlaubt dem Unternehmen, den Chrome-Browser zu behalten. Die Entscheidung folgt auf das Urteil vom letzten Jahr, in dem Google des Verstoßes gegen das Sherman-Antitrust-Gesetz (Anti-Monopol-Gedöns) für schuldig befunden wurde. Da stand ja u. a. im Raum, dass sich Google von Chrome trennen muss.

Der Richter lehnte einige der weitreichenden Vorschläge des US-Justizministeriums ab. Google darf auch weiterhin Vertriebspartner für die Vorinstallation seiner Suche und KI-Produkte bezahlen (z. B. Apple). Allerdings muss das Unternehmen künftig bestimmte Suchinformationen mit Konkurrenten teilen. Exklusivverträge zur Distribution von Such- oder KI-Assistenten, die Wettbewerber ausschließen könnten, sind nicht mehr erlaubt.

Google selbst kann sicher froh über das Urteil sein, könnte man denken. Dennoch gibt es Punkte, mit denen das Unternehmen unzufrieden ist. Man sei besorgt über die Auswirkungen der Auflagen auf Nutzer und deren Privatsphäre und prüfe die Entscheidung aufmerksam. Das Gericht erkannte an, dass die Veräußerung von Chrome und Android über den Fokus des Falls auf die Verbreitung von Suchdiensten hinausgegangen wäre und sowohl Verbrauchern als auch Partnern geschadet hätte.

In der Urteilsbegründung erklärt der Richter, dass ein erzwungener Verkauf von Chrome mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Der Browser sei zu eng mit Googles Infrastruktur verwoben. Eine Trennung könnte zu Qualitätseinbußen führen und Verbraucher benachteiligen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Google kann nun gegen die grundsätzliche Feststellung des illegalen Monopols Berufung einlegen. Der Rechtsstreit könnte sich bis zum Obersten Gerichtshof ziehen.

Am Ende bleibt sicher: Besser als befürchtet für Google. Zumindest in diesem Fall. Eien mögliche Zerschlagung steht immer noch im Raum. Ein Verfahren richtet sich gegen das Monopol des Unternehmens auf Technologien zum Kauf, Verkauf und zur Anzeige von Werbung im Internet.

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