Chinas Handels- und Wissenschaftsministerium haben einen Entwurf zur Überarbeitung des Katalogs verbotener und beschränkter Exporttechnologien veröffentlicht.
Der Katalog nimmt 23 KI-Schlüsseltechnologien rund um Großmodelle, Agenten, Rechencluster und Informationsverarbeitung ins Visier. Komplett für den Export verboten werden bestimmte KI-Technologien, die autonom Schadcode erzeugen oder verändern und das Potenzial haben, kritische Infrastrukturen, das Militär oder Regierungsbehörden anzugreifen. Bestimmte KI-Werkzeuge zur Schwachstellensuche werden hingegen nicht verboten, unterliegen künftig aber Exportbeschränkungen.
Auch bei großen KI-Modellen greifen Exportbeschränkungen und zwar in zwei Fällen: Erstens, wenn ein Modell mit "wichtigen Daten" Chinas (definiert nach dem chinesischen Datensicherheitsgesetz und weiteren Vorschriften) trainiert wurde und darauf basierend Dienste anbietet. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich zugängliche Daten. Frei bleibt auch die Nutzung von Kleinstmengen (maximal 0,1 Prozent), sofern die Daten vorab bereinigt wurden, in den KI-Antworten nicht wieder auftauchen und die Forschungs- und Entwicklungskapazität des Modells für Kerntechnologien in diesem Fachbereich nicht wesentlich steigern.
Zweitens unterliegen die Kerntechnologien großer Modelle – darunter Modellgewichte, Checkpoints, Quellcode, Architektur sowie Techniken für Training und Inferenz – der Exportkontrolle, sobald sie einen von drei Schwellenwerten erreichen: einen Trainingsaufwand ab 10^26 Gleitkommaoperationen, mindestens 2 Billionen (2.000 Milliarden) Parameter oder eine globale Top-10-Platzierung. Ob ein Modell zu den weltweiten Top 10 gehört, bemisst sich zum Zeitpunkt des Exports an öffentlichen Rankings führender in- und ausländischer Prüfstellen oder großer Industrieplattformen (etwa bei Gesamtleistung, Fachaufgaben, Sicherheit oder weltweiten Abrufzahlen).
Für den Import chinesischer KI-Modelle in die EU könnte das ein Dämpfer sein – besonders für Unternehmen, die geschlossene Spitzenmodelle auf eigenen lokalen Servern betreiben wollen. Zudem zeigt der Schritt, dass "Open Weight" für Europa keine nachhaltige Strategie ist, solange alle relevanten offenen Modelle aus China oder den USA stammen und jederzeit deren nationalen Exportkontrollen unterliegen können. Immerhin: KI-Technologien, die bereits über Open Source oder wissenschaftliche Paper öffentlich sind, fallen gar nicht erst unter die Exportkontrolle.
Open-Weight-Modelle bekommen Schnellverfahren
Um den heimischen Open-Source-Boom dennoch nicht abzuwürgen, führt China gleichzeitig ein Schnellverfahren ein: Wer beschränkte KI-Kerntechnologien (inklusive der Modellgewichte) als Open Source veröffentlicht, erhält eine "automatische Lizenzierung". Dasselbe gilt, wenn chinesische Firmen im Ausland eigene Rechenzentren betreiben, dort Chips fertigen lassen (Tape-out), mit ausländischen Partnern forschen oder an internationalen Standards mitarbeiten. Das Ministerium nennt dieses Prinzip "Export sofort nach Anmeldung": Die Freigabe erfolgt also faktisch direkt mit dem Einreichen des Antrags.
Auch die reine Nutzung beschränkter Modelle über API-Aufrufe, Apps, Webseiten, SaaS-Anwendungen oder als abgespeckte Version auf lokalen Endgeräten bleibt laut Ministerium kontrollfrei. Nur wer ein geschlossenes Spitzenmodell lokal im Ausland installieren will, benötigt eine reguläre Genehmigung, es sei denn, das Modell läuft dort in der eigenen Cloud des chinesischen Anbieters, wofür ebenfalls das vereinfachte Verfahren greift.
Zusätzliche Erleichterungen gibt es für den Technologietransfer in den Globalen Süden sowie innerhalb der World Artificial Intelligence Cooperation Organization, einem von China initiierten Gegenpol zu westlichen KI-Gremien. Bis die neuen Regeln endgültig in Kraft treten, müssen Unternehmen betroffene Exporte vorläufig über das Portal des Handelsministeriums registrieren.
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