
In allen 16 Bundesländern gab es am heutigen Morgen Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden. Ziel der Maßnahmen war die Bekämpfung der Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet. Auslöser waren diverse Postings auf Social-Media-Plattformen, die nach einer Prüfung durch mehrere Instanzen als strafrechtlich relevant eingestuft wurden.
Die örtlichen Polizeidienststellen luden die Beschuldigten vor oder suchten diese direkt auf, um Beweise auf Smartphones zu sichern. In einigen Fällen führten die Beamten auch Durchsuchungen durch. Damit soll den Verfassern, die teilweise schon mehrfach aufgefallen sind, verdeutlicht werden, dass Taten im digitalen Raum reale Konsequenzen nach sich ziehen.
Hintergrund der Aktion sind rund 140 Ermittlungsverfahren, die sämtliche Bereiche der politisch motivierten Kriminalität abdecken. Etwas mehr als die Hälfte der Fälle ist dabei dem rechten Spektrum zuzuordnen, gefolgt von Fällen aus dem linken Bereich sowie religiösen und ausländischen Ideologien. Juristisch geht es hierbei oft um Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Billigung von Straftaten oder Beleidigungen. Ein konkretes Beispiel ist das Posten von Fotos, auf denen der Hitlergruß gezeigt wird.
Das Bundeskriminalamt hat die heutigen Maßnahmen koordiniert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim BKA. Diese erhält Hinweise von Partnern wie den Landesmedienanstalten oder der Meldestelle „REspect!“ (die auch schon Kritik abbekommen hat). Nach einer ersten Prüfung gibt die ZMI die Fälle an die zuständigen Länderbehörden weiter, wo dann über Ermittlungsverfahren entschieden wird. Etwa die Hälfte der aktuellen Verfahren kam auf diesem Weg zustande.
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