Bundestag verschärft Ausländerrecht

1 month ago 3

Grüne Chance?

05.12.2025, 17:15Lesezeit: 1 Min.

Ein Polizeibeamter bringt einen Mann am 25. Februar 2025 in Frankfurt zu einem Abschiebeflug nach Pakistan.

Die am Freitag im Bundestag beschlossenen Änderungen im Ausländerrecht beschränken die Möglichkeit von Deals im Bundesrat. Die Grünen sollten damit klug umgehen.

Anders als es im Wahlkampf oft den Anschein hatte, lässt sich die Migrationswende nicht durch einen großen Befreiungsschlag erreichen. Notwendig ist gesetzgeberische Detailarbeit.

Am Freitag hat der Bundestag drei Änderungen im Ausländerrecht beschlossen: Sichere Herkunftsstaaten werden künftig per Rechtsverordnung für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiäre Schutzgesuche festgelegt, nach Falschangaben im Einbürgerungsverfahren gilt für zehn Jahre eine Einbürgerungssperre, und die staatliche Finanzierung von Asylanwälten wird maßvoll reduziert.

Blockade im Bundesrat nicht mehr möglich

All diese Schritte sind sinnvoll. Die Unterscheidung von sicheren Herkunftsstaaten nach Schutzgesuch sorgt dafür, die Mitwirkung des Bundesrates auf sichere Herkunftsstaaten für Asylgesuche nach dem Grundgesetz zu beschränken.

Das ist das von der Verfassung verlangte Minimum. Die Neuerung erschwert es den Grünen, durch ihre Regierungsbeteiligungen in sieben Ländern die Migrationswende zu verschleppen. Das hilft Schwarz-Rot. Ob es auch den Grünen hilft, hängt davon ab, wie sie mit dem Ausbleiben von Bundesratsdebatten über sichere Herkunftsstaaten umgehen.

Die Versuchung, mehr reine Lehre zu predigen, ist groß. Besser für die Grünen wäre es, sich von ideologischem Ballast in Migrationsfragen zu befreien. Ihr Verhalten in der Stadtbild-Debatte weckt leider Zweifel, ob ihnen das gelingen wird.

Read Entire Article