Bundestag: Regierung plant dreimonatige Speicherung von IP-Adressen

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Die Bundesregierung will die Speicherung von IP-Adressen in Deutschland neu regeln.  Das ist schon ewig im Gespräch, nun wird es aber konkreter. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für drei Monate vorhalten müssen. Ziel ist es laut Entwurf, Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten im digitalen Raum besser zu unterstützen.

Hintergrund sei demnach die zunehmende Verlagerung von Straftaten ins Internet. Genannt werden unter anderem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie verschiedene Formen der Cyberkriminalität. Ermittler stoßen nach eigenen Angaben häufig auf das Problem, dass benötigte Verbindungsdaten bereits gelöscht wurden, bevor eine Zuordnung zu einem Anschlussinhaber möglich ist.

Neben der verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen enthält der Entwurf weitere Änderungen. So soll eine sogenannte Sicherungsanordnung eingeführt werden. Damit könnten Verkehrs- und Bestandsdaten vorübergehend gesichert werden, auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen unmittelbaren Abruf noch nicht vorliegen. Die Daten würden dadurch zunächst vor einer Löschung geschützt. Stichwort: Quick Freeze.

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