Bundesrat winkt besseren Verbraucherschutz und Widerrufsbutton durch

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Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 Anpassungen im Verbraucherschutz durchgewunken. Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts setzt diverse lediglich EU-Vorgaben in deutsches Recht um. Ein Punkt ist ein neuer Widerrufsbutton für Onlineverträge. Wer im Netz einen Vertrag abschließt, soll diesen künftig über eine leicht auffindbare Schaltfläche genauso unkompliziert widerrufen können. Also, das muss ganz easy erreichbar sein, ohne Fallstricke und Verschleierungen.

Auch im Finanzsektor gibt es Änderungen. Anbieter sind verpflichtet, Produkte und Risiken ohne juristisches Fachchinesisch zu erklären. Kunden haben im Online-Bereich zudem das Recht auf eine direkte persönliche Kontaktaufnahme. Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber Klarheit bei Fristen. Der Widerruf bei Finanzdienstleistungen ist auf maximal 12 Monate und 14 Tage begrenzt, sofern über das Recht informiert wurde.

Erwähnenswert: Patienten erhalten außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf eine erste kostenlose Kopie ihrer Behandlungsakte. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten treten wesentliche Teile der Neuregelungen am 19. Juni 2026 in Kraft.

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