Polizisten wollen die Software von Palantir. Doch die gilt als invasiv. Scheitert Sicherheit in Deutschland mal wieder am Datenschutz? Nein, er ist ein Feature.
5. Juni 2025, 14:11 Uhr
Kürzlich hat der Bundesrat etwas beschlossen, das so unverfänglich wie überfällig klingt. Die deutsche Polizei soll eine einheitliche Datenanalyseplattform bekommen, die Informationen aus unterschiedlichen Quellen vereinheitlicht und auswertet.
Obwohl datengestützte Ermittlungsarbeit in vielen Polizeibehörden immer noch kompliziert ist, gibt es seit dem Bundesratsbeschluss eine aufgeregte Debatte. Denn einige Länder lehnten speziell eine Software ab: die von Palantir. Auch wenn der Name im Beschluss nicht fällt, dürfte mit der beschriebenen Analysesoftware nämlich ein Programm jenes US-Unternehmens gemeint sein, das einst von dem KI-Waffen-Verfechter Alex Karp und dem erklärten Antidemokraten Peter Thiel gegründet wurde.
Nun ist es die eine Frage, wie klug es ist, einige der sensibelsten Daten von Bürgerinnen und Bürgern von einer US-Firma mit mutmaßlicher Nähe zum Weißen Haus sortieren zu lassen. Eine andere ist, ob das überhaupt verfassungskonform möglich ist. Dazu muss man wissen: Einige Bundesländer verwenden bereits Palantirs Programme. In zwei Fällen hat das Verfassungsgericht die Gesetze zum Einsatz aber als verfassungswidrig eingestuft.
Der Streit um Palantir ist prototypisch für einen deutschen Dauerkonflikt: Sicherheit versus Persönlichkeitsrecht. Auf der einen Seite stehen die Sicherheitsbehörden, die für ihre Arbeit mehr Daten und Befugnisse einfordern. Auf der anderen Seite Datenschützer und Verfassungsrichter, die auf Grundrechte pochen, die sie verletzt sehen, wenn man Ermittlern zu freie Hand lässt.
Mehr Sicherheit mit besserer Datenanalyse
Die Seite, die auf die Sicherheit pocht, verweist gerne auf die Schwierigkeiten, mit denen Polizeireviere heute kämpfen. Oft müssen Ermittler, etwa bei der Suche nach einer untergetauchten Terroristin, mühsam Informationen aus verschiedenen Datenbanken zusammentragen. Anders als es in TV-Serien wirkt, greift längst nicht alles nahtlos ineinander; es ist nicht mit einem Klick einsehbar, wer wann wo mit wem war. Und die Bundesländer setzen oft auf unterschiedliche IT-Systeme. Dateiformate sind nicht immer miteinander kompatibel, Datenbanken nicht miteinander verknüpft. Eine Analyseplattform, die all das behebt, könnte die Arbeit der Polizei enorm vereinfachen und beschleunigen. Zwar arbeitet man schon an einer deutschen Variante, Projektname: Programm P20. Doch aktuell ist nicht einmal sicher, ob das "gemeinsame Datenhaus" wie geplant bis 2030 steht.
Auch deshalb gelten Palantirs Programme vielen Polizeibehörden als alternativlos: Sie ermöglichen schon heute, große Datenmengen aus verschiedenen Datenbanken auszuwerten. Statt händischer Suche in unterschiedlichen Quellen visualisiert die Software alles auf einmal, zum Beispiel, welche Fahrzeuge auf eine verdächtige Person registriert sind oder wen sie zuletzt angerufen hat. Gerade staatliche Stellen überzeugt das: Etwa 55 Prozent der Kundschaft von Palantir besteht aus Behörden, Geheimdiensten und Armeen aus der ganzen Welt.
2023 schrieb Volker Hesse, der stellvertretende Bundesvorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft, über die "Maßlosigkeit" von Palantir ließe sich diskutieren. Es sei aber auch eines der wenigen Systeme auf dem Markt, die es schaffen, aus dem anonymen Spitznamen eines Schleusers "eine echte, lebende Person zu machen, die man einem Haftrichter vorführen kann".
Warum ist Datensammeln überhaupt ein Problem?
Das andere Lager verweist hingegen auf Grundrechte. Denn nach deutschem Recht darf der Staat Daten nicht beliebig sammeln. Und Daten, die er einmal gesammelt hat, darf er nicht beliebig auswerten. Hinzu kommt: In Ermittlungsbehörden darf auch nicht jeder und jede auf alle sensiblen Daten zugreifen. Theoretisch ist es möglich, dass eine Analyseplattform diese Feinheiten abbildet. Doch es ist unklar, ob Palantir dazu gehört.
Die innere Struktur von Palantirs Programm sei "sehr intransparent", sagt Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, der auch als Beschwerdeführer in Karlsruhe bei der Klage gegen den Einsatz von Palantir auftrat. "Ich bin mir nicht mal sicher, ob die Polizei selbst eigentlich weiß, wie die Software arbeitet."



