Bundesnetzagentur: Neues Tool prüft Anspruch auf Internet-Grundversorgung

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KI-generiert: Das deutsche Neuland

Die Bundesnetzagentur hat heute ein frisches Werkzeug freigeschaltet. Es hört auf den Namen Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, kurz RaVT. Wer überprüfen möchte, ob an der eigenen Wohnanschrift die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversorgung theoretisch anliegt, kann das nun auch über die Webseite erledigen, bisher gab es nur ein Desktop-Tool. Die Messlatte liegt derzeit bei 15 Megabit pro Sekunde im Download sowie 5 Megabit pro Sekunde im Upload. Die Latenz darf höchstens 150 Millisekunden betragen.

Im sogenannten Marktüberwachungs-Tool gibt man die Adresse ein. Das System gleicht diese dann mit vorhandenen Versorgungsdaten ab, die auf einem Raster von 100 mal 100 Metern basieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Internet per Kabel oder Mobilfunk ins Haus kommt. Der Check soll in weniger als einer Minute durch sein. Zeigt das Ergebnis eine Unterversorgung an, lässt sich direkt über ein verlinktes Formular Kontakt mit der Behörde aufnehmen.

Aktuell läuft die Anwendung noch als Testversion. Man möchte Feedback sammeln und die Datenbasis erweitern. Hintergrund der Geschichte ist das Telekommunikationsgesetz. Das räumt uns einen Anspruch auf eine grundlegende Sprach- und Internetversorgung ein, um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu sichern. Wer also im Funkloch sitzt oder nur im Schneckentempo surft, hat hier eine offizielle Anlaufstelle, um den Status zu prüfen.

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