Bun­des­netz­agen­tur ver­län­gert Mo­bil­funk­fre­quen­zen – allerdings un­ter Auf­la­gen

9 months ago 9

Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung für die nahe Zukunft der mobilen Kommunikation in Deutschland getroffen. Die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz werden um fünf Jahre verlängert. Diese Verlängerung ist an konkrete Bedingungen geknüpft, die den Netzausbau und die Versorgungsqualität deutlich verbessern sollen.

Die neuen Auflagen sehen vor, dass bis 2030 mindestens 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s versorgt sein müssen. In dünn besiedelten Regionen müssen die Netzbetreiber ab 2029 eine Versorgung von 99 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s gewährleisten.

Erwähnenswert ist die Ausweitung der Versorgungspflicht auf Verkehrswege. Alle Bundesstraßen müssen künftig mit 100 Mbit/s abgedeckt werden. Landes- und Staatsstraßen sowie wichtige Binnenwasserstraßen erhalten eine Grundversorgung von 50 Mbit/s. Auch Kreisstraßen werden in die Versorgungspflicht einbezogen.

Die Entscheidung berücksichtigt auch den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Netzbetreiber werden verpflichtet, mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern über die Mitnutzung ihrer Funkkapazitäten zu verhandeln. Der Newcomer 1&1 erhält besondere Unterstützung durch ein National-Roaming-Abkommen mit Vodafone und die Möglichkeit zur Mitnutzung wichtiger Frequenzen unter 1 GHz.

Die Bundesnetzagentur plant, das Frequenzspektrum zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit anderen auslaufenden Nutzungsrechten neu zu vergeben. Bei dieser Vergabe sollen verstärkt die Erfahrungen der Nutzer berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, dass Mindestdatenraten für bebaute und unbebaute Gebiete festgelegt werden. Auch die Versorgung innerhalb von Gebäuden und Fahrzeugen wird dann genauer definiert.

Die Netzbetreiber müssen der Bundesnetzagentur regelmäßig über ihre Fortschritte beim Netzausbau berichten. Diese Transparenzpflicht ermöglicht eine kontinuierliche Überprüfung der Versorgungsqualität.

Für die Verbesserung der Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege sieht die Entscheidung eine Kooperationspflicht vor. Die Netzbetreiber müssen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen über die gemeinsame Nutzung der Netze verhandeln.

Die Bundesnetzagentur erwägt für künftige Vergabeverfahren auch Instrumente wie eine Negativauktion, um die Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern. Diese Maßnahme könnte den Ausbau in wirtschaftlich weniger attraktiven Regionen beschleunigen.

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