Brubeg: Weniger Bürokratie für Banken

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Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) eingebracht (21/3058). Damit will sie eine EU-Richtlinie umsetzen, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie zielt.

Unter anderem geht es dabei um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen. „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro.

Der NKR hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien.

Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat abgegeben. Unter anderem fordert die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Unter anderem schlägt sie vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten.

In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“.

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