Biometrische Rasterfahndung: Bundesrat will noch schärfere KI-Überwachung

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Die Initiative der Bundesregierung zur Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse stößt im Bundesrat auf geteiltes Echo. Grundsätzlich verlangt die Länderkammer eine erhebliche Verschärfung des umkämpften Gesetzespakets der Exekutive für automatisierte Bildabgleiche im Internet und KI-gestützte Datenanalysen zur Strafverfolgung. In ihrer Plenarsitzung am Freitag hat die Länderkammer deutlich gemacht, dass sie den Bundesbehörden eine stärkere Rolle als IT-Dienstleister und zentrale Schnittstelle für die Überwachung auferlegen und die Hürden für den massenhaften Datenabgleich im Strafverfahren abbauen will.

Ein Streitpunkt ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO), der den Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen durch Ermittler regeln soll. Die Bundesregierung reagiert mit dem Entwurf auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2023, das den Einsatz solcher Systeme in der Polizeiarbeit an strenge rechtsstaatliche Kriterien geknüpft und eine explizite Rechtsgrundlage gefordert hat.

Doch der Bundesrat hält die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgeschlagene Fassung des neuen Paragrafen 98e der StPO handwerklich für unzureichend. Sie greife in der Praxis zu kurz.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollten Daten zur automatisierten Analyse in einem Strafverfahren nur dann weiterverarbeitet werden dürfen, wenn sie bereits zuvor im Rahmen einer polizeilichen Plattform zusammengeführt wurden. Das ist den Ländern zu vage. Ihnen erscheint es völlig unklar, was unter einer solchen Verknüpfung zu verstehen ist. Das Spektrum reiche vom rein technischen Anschluss von Datenquellen bis zu einer tiefgehenden Verknüpfung zu einem polizeilichen Gesamtbild.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass nur Daten verarbeitet werden dürften, die bereits auf Basis bestehender landesrechtlicher Regeln zur Gefahrenabwehr zusammengeführt wurden. In der Praxis würde diese Koppelung laut Bundesrat bedeuten, dass die mühsam geschaffenen KI-Analysetools bei der klassischen Strafverfolgung oft gar nicht genutzt werden könnten. Wenn etwa ein großer Komplex von Kindesmissbrauch oder Strukturen der organisierten Kriminalität aufgeklärt werden sollten, lägen die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine präventive Gefahrenabwehr im Einzelfall oft gar nicht vor. Zudem stünden jene Länder im Regen, die in ihren eigenen Polizeigesetzen noch keine Rechtsbasis für eine automatisierte Datenanalyse verankert haben.

Der Bundesrat fordert daher eine eigenständige Kompetenz zum Zusammenführen von Daten schon im Vorfeld ausschließlich zum Zweck der Strafverfolgung. Zudem beklagen die Länder, dass in die neuen Analysesysteme zwar polizeiliche Datenbanken, nicht aber die rechtmäßig erhobenen Daten der Staatsanwaltschaften einfließen sollen. Das sei unlogisch.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft widerspricht. Er lehnt vor allem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit im Netz öffentlich zugänglichen Daten ab. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum umfunktioniert.

Klaus Landefeld, eco-Vorstand für Infrastruktur und Netze, warnt vor den drastischen Konsequenzen des Aufbaus eines biometrischen Fahndungsarchivs. Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar mache, verschiebe die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und einer allgemeinen digitalen Beschattung der ganzen Bevölkerung.

Wirksame Ermittlungsinstrumente im digitalen Raum seien durchaus nötig, räumt der eco ein. Diese müssten aber rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein. Sicherheit entstehe gerade nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internetrecherchen und immer neue Speicherpflichten. Deutschland brauche vielmehr gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente statt einer digitalen Überwachungsarchitektur auf Vorrat.

Der Wunsch der Länder nach mehr Befugnissen zeigt sich auch beim Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsoptionen des Bundeskriminalamts (BKA). Hier fordern die Länder eine neue, zentrale Hilfskonstruktion über die Polizeibehörde, um das Fehlen eigener landesrechtlicher Sicherungskompetenzen auszuhebeln. Die Bundesregierung will dem BKA im neuen Paragrafen 10b des BKA-Gesetzes das Recht einräumen, präventive Sicherungsanordnungen gegenüber Telekommunikationsanbietern zu erlassen („Quick Freeze“), solange die eigentlich zuständige Landespolizei oder Strafverfolgungsbehörde noch nicht feststeht.

Den Ländern reicht das nicht. Sie verlangen: Das BKA soll in seiner Funktion als Zentralstelle bereits dann eine Sicherungsanordnung erlassen, wenn die zuständige Landespolizei bereits bekannt ist, aber selbst noch keine Daten erheben darf. Das BKA würde so als verlängerter Arm agieren und Verkehrsdaten beim Provider so lange „einfrieren“ lassen, bis die Voraussetzungen für eine reguläre Datenabfrage nach dem jeweiligen Landesrecht erfüllt sind.

Hintergrund ist ein juristisches Dilemma: Den Ländern fehlt aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Telekommunikationsrecht die Befugnis, eigene Sicherungsanordnungen gegenüber Netzbetreibern zu erlassen. Um nicht die Sicherheitsgesetze aller 16 Bundesländer langwierig anpassen zu müssen, soll das BKA nun als bundesweiter, zentraler Dienstleister für das Einfrieren von Verkehrsdaten einspringen.

Diese Strategie will der Bundesrat im weiteren Verfahren noch auf den Verfassungsschutz ausgeweitet wissen. Analog zum BKA soll auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine solche „Einfrier-Befugnis“ für die Landesbehörden erhalten. Als Begründung führt die Länderkammer hypothetische Szenarien an: etwa wenn Geheimdienste vage Hinweise auf Anschlagsplanungen eines Netzwerks erhalten, dessen Akteure und Kommunikationsmerkmale noch im Dunkeln liegen. Hier sei es dringend notwendig, Verkehrsdaten präventiv sichern zu lassen, um sie später bei konkreter werdenden Ermittlungsansätzen auswerten zu können.

Eine weitere Säule des Überwachungspakets will der Bundesrat durchwinken. Gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit erhebt er keine Einwände. Die Marschrichtung lautet so: Wo die Bundesregierung aus Rücksicht auf verfassungsrechtliche Grenzen zögert oder Hürden einbaut, drängen die Länder auf maximale technologische Handlungsfreiheit und eine Zentralisierung digitaler Überwachungswerkzeuge.

(nie)

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