Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, dass es sich bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 um einen „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt“ im fremdstaatlichen Auftrag handelt. Aus einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss geht hervor, dass das Gericht die Ukraine für den Auftraggeber hält. Das Gericht begründete so die Verwerfung einer Haftbeschwerde des tatverdächtigen Ukrainers Serhij K. Ihm wird verfassungsfeindliche Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und mit Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sind die Gasröhren kein legitimes militärisches Ziel, sie hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient.
Der Beschuldigte war im August vergangenen Jahres in Italien festgenommen und dann nach Deutschland überstellt worden. Seine Anwälte hatten Haftbeschwerde eingelegt und sich darin auf das kriegsvölkerrechtliche Schädigungsrecht („Kombattantenprivileg“) berufen. Nach Darstellung der Verteidigung war der Sabotageakt als „legale Schädigungshandlung der Ukraine“ im Krieg gegen Russland gerechtfertigt.
Serhij K. war Teil einer Spezialeinheit
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft mieteten die Täter im September 2022 eine Segelyacht, fuhren in ein Seegebiet in der Nähe von Bornholm und brachten bei Tauchgängen mehrere Sprengsätze an den Gasröhren an.



