Berliner Polizeigesetz: Koalition weitet Überwachung aus

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18. November 2025 Matthias Lindner

Eine Menschenmenge am Bahnhof wird durch KI gescannt und analysiert

(Bild: AlinStock / Shutterstock.com)

CDU und SPD verschärfen das Polizeigesetz kurz vor der Abstimmung. Kritiker warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.

Die schwarz-rote Koalition im Land Berlin treibt die umstrittene Reform des Polizeigesetzes voran. Am Montag haben CDU und SPD im Innenausschuss weitreichende Änderungen beschlossen – trotz massiver Kritik von Opposition, Datenschützern und Bürgerrechtlern.

Die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) soll der Polizei auch bei der Überwachung der Bürger deutlich erweiterte Befugnisse einräumen. Die endgültige Abstimmung im Abgeordnetenhaus ist für den 4. Dezember vorgesehen.

Biometrische Suche erfasst künftig auch Kontaktpersonen

Eine zentrale Neuerung betrifft die biometrische Fahndung im Internet. Die Polizei soll künftig nicht nur nach Verdächtigen suchen dürfen, sondern auch nach deren Kontakt- und Begleitpersonen.

Mittels Gesichts- und Stimmerkennung können diese Personen im Internet identifiziert und lokalisiert werden. Die Koalition begründet dies mit der Notwendigkeit, im Kampf gegen Terror und schwere Kriminalität handlungsfähig zu bleiben.

Der SPD-Abgeordnete Martin Matz betonte, die Polizei werde das Instrument nur im Einzelfall nutzen, "wenn es kein anderes Mittel gibt, bei Ermittlungen weiter voranzukommen". Zudem sei eine Richterzustimmung erforderlich.

KI-Systeme zur Datenanalyse werden erlaubt

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf darf die Polizei nun auch selbstlernende Künstliche Intelligenz für die automatisierte Datenanalyse einsetzen. Im ersten Entwurf war dies noch ausdrücklich ausgeschlossen worden.

Die Koalition begründet die Kehrtwende damit, ein breiteres Spektrum von Anbietern zu ermöglichen und dem Grundsatz der europäischen digitalen Souveränität besser Rechnung zu tragen.

Weitere geplante Instrumente sind KI-gestützte Videoüberwachung mit Verhaltenserkennung sowie die Möglichkeit, verschiedene Datenbestände der Polizei zu einer umfassenden Analyseplattform zusammenzuführen.

Der CDU-Abgeordnete Burkard Dregger verteidigte laut Tagesschau die Pläne: Es sei nicht verantwortbar, "wenn aufgrund eines sehr ausgeprägten und vervollkommnenden Datenschutzes Tote und Schwerverletzte zu beklagen sein werden in diesem Land".

Datenschutzbeauftragte warnt vor Verfassungswidrigkeit

Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp übt in ihrer Stellungnahme scharfe Kritik. Die Ausweitung der biometrischen Suche auf Kontaktpersonen führe zu einer "Potenzierung der Grundrechtsbeeinträchtigungen unbeteiligter Personen".

Die Maßnahme sei unverhältnismäßig, da auch Menschen erfasst würden, die in keiner Weise an Straftaten beteiligt seien.

Besonders problematisch sei, dass die Zusammenführung und Verknüpfung von Daten voraussetzungslos erlaubt werde. Erst die anschließende Analyse unterliege hohen Eingriffsschwellen.

Dies entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Kamps Fazit fällt eindeutig aus: "Die Neuregelung bedarf einer grundlegenden Überarbeitung, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Einsatz selbstlernender Systeme bei der automatisierten Datenanalyse zu genügen".

Auch die gesetzliche Vorgabe, durch "geeignete Maßnahmen" diskriminierende Algorithmen zu verhindern, sei zu unbestimmt und genüge nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot.

Zudem bezweifelt die Datenschutzbeauftragte, ob die geforderte Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse bei komplexen, selbstlernenden KI-Systemen praktisch umsetzbar ist.

Opposition beklagt Verfahren und Inhalte

Die Opposition aus Grünen, Linken und AfD wollte die Debatte vertagen. Sie kritisierte, dass mehr als 170 geänderte Stellen erst am Freitag vor der Ausschusssitzung zugeschickt worden seien. "Sie haben hier nicht nur redaktionelle oder formale Änderungen vorgelegt, sondern sehr umfangreiche inhaltliche Änderungen", bemängelte der AfD-Abgeordnete Thorsten Weiß.

Der Grünen-Politiker Vasili Franco warnte gegenüber netzpolitik.org: "Durch das Polizeigesetz kann zukünftig jedermann in Berlin zur Gefahr gemacht werden, sobald man in das Visier der Polizei gerät."

Sein Kollege von der Linken, Niklas Schrader, sprach demnach von einem "massiven Überwachungsausbau" mit Grundrechtseingriffen "von extremer Intensität und Streubreite".

Mehrere Bürgerrechtsorganisationen hatten in einem offenen Brief einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens gefordert. Sie monieren die Schaffung einer "Superdatenbank" mit Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen und Sozialkontaktanalysen.

Lukas Theune vom Republikanischen Anwältinnenverband kritisierte, der Gesetzentwurf solle der Polizei "gläserne Bürger" ermöglichen.

Polizeigewerkschaft verteidigt neue Befugnisse

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt die Reform. Landeschef Stephan Weh erklärte: "Bei allem Respekt sehen wir seit Langem, dass eine Überinterpretation des Datenschutzes Barrieren errichtet, die am Ende des Tages Straftäter schützen."

Man müsse die heutigen technischen Möglichkeiten nutzen, um im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität für Sicherheit sorgen zu können.

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