Innenminister Alexander Dobrindt will Sicherheitsbehörden in IT-Systeme eingreifen lassen. Das soll Deutschland wehrhafter gegen Cyberattacken aus dem Ausland machen.
Aktualisiert am 27. Februar 2026, 17:30 Uhr Quelle: DIE ZEIT, Reuters, AFP, yil
Die Bundesregierung will zur Abwehr von Cyberattacken die Befugnisse für Sicherheitsbehörden ausweiten und damit auch Angreifer aus dem Ausland ins Visier nehmen. Das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen künftig aktiv in IT-Systeme eingreifen dürfen, wie aus einem Gesetzentwurf "Stärkung der Cybersicherheit" und mehreren Medienberichten hervorgeht.
Das BKA soll dabei neue Kompetenzen bei Attacken aus dem Ausland erhalten. In der Begründung heißt es: "Gefahrenabwehr hört, wie Strafverfolgung auch, im Bereich der Bekämpfung von Cyberangriffen, nicht an Ländergrenzen auf."
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits angekündigt, Deutschland müsse sich bei Cyberattacken aus dem Ausland stärker wehren können. Dabei sollte es zwar keine Gegenangriffe im großen Stil geben, aber gezielt etwa Server als Ausgangspunkte von Attacken gestört werden. Die Sicherheitsbehörden vermuten, dass viele Angriffe aus Russland im Kontext der deutschen Unterstützung für die Ukraine gesteuert werden.
BSI soll künftig geplante Angriffe frühzeitig erkennen
Die Behörden sollen nun Datenverkehr umleiten, IT-Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern können – auch auf ausländischen Servern. Für Eingriffe in private Systeme ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung nötig, die bei akuter Gefahr bis zu drei Tage im Nachhinein eingeholt werden kann. Das BSI wird zum "Threat Hunting" ermächtigt: Es soll also nicht warten, bis ein Schaden eingetreten ist, sondern stattdessen versuchen, Angriffsvorbereitungen frühzeitig zu erkennen und ihnen zu begegnen.
Auch das BKA soll vergleichbare Befugnisse erhalten und die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden bei der Cyberabwehr koordinieren. Bislang war der Behörde ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um
die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen
war sie auf die Strafverfolgung beschränkt. BKA-Präsident Holger Münch
hatte diese Einschränkung als "nicht mehr zeitgemäß" kritisiert.



