Ausschuss stärkt Schutz vor Greenwashing

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Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ (21/1855) beschlossen. Für die im parlamentarischen Verfahren noch geänderte Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke. Die abschließende Beratung im Bundestag steht am Freitag, 19. Dezember 2025, auf der Tagesordnung.

Mit dem Vorhaben sollen Vorgaben der Richtlinien (EU) 2024/825 und (EU) 2023/2673 in nationales Recht umgesetzt werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor beispielsweise irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken („Dark Patterns“) schützen sollen.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf vor. Unter anderem wird die Begründung zum Gesetzentwurf erweitert, um den Begriff des „Nachhaltigkeitssiegels“ konkreter zu fassen. Die Koalition will damit eine „praxisgerechte und verhältnismäßige Anwendung“ ermöglichen. Zudem wird im Normtext klargestellt, dass die aufgrund des Gesetzentwurfs zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts eingefügten Regelungen für Dark Patterns beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zugleich auch UWG-Verstöße begründen und unlauter sind.

In einem ebenfalls beschlossenen Entschließungsantrag fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, unter anderem beim Thema Abverkaufsfrist zu handeln. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen bis zum 27. September 2026 ihre Verpackungen entsprechend den neuen Anforderungen umstellen müssen. „Damit möglichst wenig Verpackungen und Produkte mit alten Beschriftungen vernichtet werden müssen, ist es notwendig, Waren, die bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie am 27. März 2026 produziert wurden, noch für ein Jahr, also bis zum 27. März 2027, abverkaufen zu können“, heißt es im Entschließungsantrag. Damit werde auch einer Bitte des Bundesrates entsprochen. Auch zum Begriff „Nachhaltigkeitssiegel“ soll die Bundesregierung bei der EU-Kommission vorstellig werden.

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1112396

Die hib-Meldung zur Stellungnahme des Bundesrates: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1118340

Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1125972

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