Apple Watch: Gericht untersagt CO2-Neutralitäts-Werbung nach DUH-Klage

4 months ago 6

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Urteil im Streit um die Klimaneutralität der Apple Watch gefällt. Apple muss seine Werbeaussagen zur CO2-Neutralität der Smartwatch in Deutschland einstellen. Geklagt hatte, vielleicht nicht überraschend, die Deutsche Umwelthilfe. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Apple hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Der Konzern äußerte sich bisher nicht zu seinen weiteren rechtlichen Schritten.

Kern des Rechtsstreits waren die von Apple beworbenen Kompensationsprojekte in Paraguay. Der Konzern nutzt dort Eukalyptus-Monokulturen, um die bei der Produktion der Apple Watch entstehenden CO2-Emissionen auszugleichen. Diese Praxis wurde nun gerichtlich untersagt. Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Urteil ein Signal an die Industrie. Unternehmen müssen ihre Klimaschutzversprechen mit nachprüfbaren Fakten belegen.

Generell wird es da 2026 spannend, denn ab September nächsten Jahres gilt die EU-Gesetzgebung zu Werbung mit Umweltaussagen: “Allgemeine” Umweltaussagen sollen künftig immer dann unzulässig sein, wenn der Unternehmer keine Nachweise für die beworbene hervorragende Umweltleistung erbringen kann (Anhang I Nr. 4a UGP-RL-Entwurf). Umfasst sind dann zahlreiche in der Werbung allgemein genutzte Begriffe wie zum Beispiel “grün”, “natürlich”, “ökologisch”, “umweltfreundlich”, “umweltschonend”, “biologisch abbaubar”, “klimaneutral”, “CO2-neutral” oder “energieeffizient”.

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