Berlin: (hib/BAL) Am Montag, 12. Januar 2026, führt der Finanzausschuss von 14 bis 15:30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - (BRUBEG) (21/3058) durch. Das Gesetz enthält zahlreiche Detail- und technische Regelungen, hieß es aus der CDU/CSU-Fraktion am Mittwochmorgen im Ausschuss. Die Koalition habe darauf geachtet, dass die Interessen kleinerer und mittlerer Banken bei der veränderten Regulierung beachtet würden. Insbesondere würden nun auch Risiken aus Geschäften mit sogenannten Krypto-Werten im Risikomanagement verankert.
Vonseiten der AfD-Fraktion wurde gelobt, dass der Ausschuss zu dem sehr umfangreichen Gesetz eine Anhörung ansetze. Kritisch wurde bewertet, dass die Regulierung stärker an die Europäische Union gebunden werde. Das reduziere die Möglichkeiten der nationalen Aufsicht. Auch die Vorgaben im Bereich der ESG-Berichterstattung, die ökologische und soziale Faktoren berücksichtigt, wurde kritisiert.
Dagegen betonte die SPD-Fraktion, dass es längst zu guter Unternehmensführung gehöre, Klimarisiken mitzudenken. Hervorgehoben wurde ferner, dass der Gesetzentwurf auch die Erhöhung der für Banken meldepflichtigen Großkreditgrenze beinhalte. EU-Recht werde eins zu eins umgesetzt, Bürokratie abgebaut.
Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sind die ESG-Regeln bedeutend. Zu den Top-Risiken für die globale Wirtschaft zählten Umweltrisiken. Diese Perspektive sei im Finanz- und Versicherungssektor sehr bedeutend.
Für die Fraktion Die Linke ist das Problem nicht die Verfügbarkeit von Kapital, sondern der Verwendungszweck. Außerdem wurde auf die Risiken hingewiesen, die deutsche Banken über ihr Engagement im Bereich der fossilen Energieträger hätten.



