Ampel reformiert Bundespolizeigesetz

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Die Bundesregierung will das Bundespolizeigesetz novellieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Bundestag beraten. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung soll der Entwurf gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke (21/3306) in die Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss in beiden Fällen die Federführung übernehmen. Die Initiative der Linken trägt den Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden sei, bedarf laut Bundesregierung einer umfassenden Modernisierung. Erforderlich sei die Schaffung von zeitgemäßen und modernen Befugnissen. Dies gelte insbesondere für den Bereich der Telekommunikation, heißt es in dem Entwurf.

Täter kommunizierten verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Hierfür müssten, in Anlehnung an das Bundeskriminalamtgesetz, Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um schwerwiegende Gefahren abzuwenden. Auch der Einsatz von Drohnen als Sensorträger sei aufgrund der gewandelten technischen Möglichkeiten unabdingbar.

Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellung geplant

Des Weiteren soll der Bundespolizei die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffen und Messerverbotszonen im Bahnbereich ermöglicht werden. Gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt, soll sie zukünftig selbst Abschiebungshaft bei Gericht beantragen können. 

Zum Schutz der Integrität der Bundespolizei werde außerdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Einstellungen eingeführt, stellt die Bundesregierung klar. Der Gesetzesentwurf setze verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben zum Datenschutz um, heißt es. 

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei. In ihrem Antrag (21/3306) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für eine entsprechende Verschlankung der Aufgabenzuweisung an die Bundespolizei vorzulegen. Zugleich sollen der Vorlage zufolge „Regelungen geschaffen werden, die eine unabhängige Überprüfung polizeilicher Maßnahmen erleichtern“.

In dem Antrag plädiert die Fraktion für eine abschließende Zuweisung von Aufgaben für die Sicherheit der Anlagen der Eisenbahnen des Bundes, die Sicherheit auf See im deutschen Küstenmeer und die Sicherheit des Luftverkehrs. Zugleich spricht sie sich für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“ aus.

Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie eine Kennzeichnungspflicht der Beamten mit alphanumerischen Kennungen, die automatische Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt, von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder Waffen und auf Aufforderung der Bürger sowie „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/hau/17.12.2025)

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