
Ein kleine Info für alle, die bei Amazon Wunschlisten pflegen und diese mit anderen teilen. Ein Leser wies auf eine E-Mail des Versandriesen hin, die aktuell in den Postfächern landet und vielleicht für den eienn oder anderen Kunden relevante Infos für den Datenschutz enthält.
Ab dem 25. März 2026 streicht Amazon die Möglichkeit, Käufe von Drittanbietern für Artikel auf der Wunschliste einzuschränken. Das bedeutet im Klartext, dass Geschenkkäufer künftig auch bei Marketplace-Händlern zuschlagen können, um Dinge von der Liste zu besorgen. Damit geht ein Aspekt einher, den man im Hinterkopf behalten sollte. Denn für die Abwicklung muss die hinterlegte Lieferadresse logischerweise an den jeweiligen Verkäufer übermittelt werden.
Amazon informiert in der Nachricht auch darüber, dass im Rahmen der Sendungsverfolgung die Adresse für den Schenkenden sichtbar werden könnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt für öffentliche Listen besser ein Postfach oder eine Adresse abseits des eigenen Wohnorts.
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1 week ago
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