
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Amazons Preiskontrollmechanismen auf dem Marketplace veröffentlicht. Die Behörde sieht in der Praxis des E-Commerce-Giganten mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht und Missbrauchsvorschriften.
Im Fokus steht die dominante Position von Amazon im deutschen Online-Handel, wo allein amazon.de etwa 60 Prozent des Umsatzes generieren soll. Besonders kritisch bewertet das Kartellamt die von Amazon festgelegten Preisobergrenzen für Marketplace-Händler. Diese Grenzen werden durch automatisierte Kontrollmechanismen überwacht, die bei Überschreitung zu erheblichen Einschränkungen für die Händler führen können.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erwähnt die Intransparenz der Preiskontrollsysteme. Die Parameter der eingesetzten Mechanismen liegen im alleinigen Ermessen von Amazon und sind für die betroffenen Händler nicht nachvollziehbar. Bei Verstößen gegen die Preisvorgaben drohen den Händlern der Ausschluss aus der „Buy Box“, Einschränkungen in der Suchergebnisliste oder sogar die komplette Entfernung ihrer Angebote vom Marktplatz.
Die Behörde sieht darin einen möglichen Missbrauch nach den Vorschriften für große Digitalunternehmen sowie einen potenziellen Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften. Besonders problematisch erscheint dem Bundeskartellamt, dass Amazon als direkter Wettbewerber der Marketplace-Händler auftritt und gleichzeitig die Preisgestaltung kontrolliert. Dies könnte zu einer unzulässigen Konzentrationswirkung führen und Händler vom Marktplatz verdrängen, wenn diese ihre Kosten nicht mehr decken können.
Die vorläufige Einschätzung basiert auf umfangreichen Ermittlungen und einer großen Händlerbefragung. Das Verfahren wird eng mit der Europäischen Kommission koordiniert und steht im Zusammenhang mit dem Digital Markets Act. Amazon hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Bundesgerichtshof hatte erst im April 2024 die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb bestätigt.
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7 months ago
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